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Leu Josef · Nationalrat · 2005-12-01

Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-01

Wortprotokoll

Der Ständerat hat in seinen Beratungen unter dem Titel "Änderung bisherigen Rechts" beim Lebensmittelgesetz in Artikel 15 eine Spezialregelung für das Gastgewerbe eingeführt. Danach kann der Bundesrat im Gastgewerbe bei Bedarf Ausbildungsanforderungen aus dem Bereich der Hygiene festlegen.

Die Mehrheit der WAK-NR erachtet dies jedoch als erneute Barriere im Binnenmarkt. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass hier nicht in einer einzelnen Branche wieder Tür und Tor für staatlich verordnete und damit geschützte Kurse geöffnet werden darf. Es gilt hier auch zu bedenken, dass es ja nicht Konsumenten bzw. Gäste sind, welche hier ein besonderes Schutz- und Sicherheitsbedürfnis anmelden. Es ist die Gastrobranche selber, die das verlangt.

Die Kommissionsmehrheit ist daher überzeugt, dass es zur unternehmerischen Selbstverantwortung gehört, sich vor Übernahme eines Gastrobetriebes nebst dem praktischen Können auch das notwendige Wissen zu holen und zu erarbeiten. Das sollte in erster Linie im ureigenen Interesse liegen und somit eine Selbstverständlichkeit sein, weil man damit im Wettbewerb bessere Chancen hat. Wie sonst könnte wohl beispielsweise ein betriebliches Hygienekonzept entworfen werden, das den strengen Anforderungen der behördlichen Kontrollen genügen kann?

Dass hierfür die anerkanntermassen guten und neukonzipierten Ausbildungsmodule von Gastrosuisse eine ideale Voraussetzung bilden, beweist das steigende Interesse insbesondere auch in Kantonen, wo das nicht mehr staatlich vorgeschrieben ist. Schon diese Tatsache kann belegen, dass hier Markt und Kontrollen effizientere Regulatoren sind als staatlich verordnete und damit geschützte Branchenkurse.

Im Sinne der Kommissionsberatungen empfehle ich Ihnen, hier der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und den Minderheitsantrag Recordon und den Antrag Müller Walter abzulehnen. Die Kommission lehnte den Antrag Recordon mit 14 zu 7 Stimmen ab.

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