Steiner Rudolf · Nationalrat · 2005-12-05
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-05
Wortprotokoll
Es liegen Ihnen zwei Rückweisungsanträge vor. Der Rückweisungsantrag Zisyadis will den Bundesrat beauftragen, die Einführung einer eidgenössischen Erbschaftssteuer zu prüfen, die Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu verstärken und unter anderem eine interkantonale Steuer mit Einheitssatz einzuführen.
Erlauben Sie dazu die kurze Bemerkung, dass neue Steuern nicht dem Konzept entsprechen, das Bundesrat und Parlament bisher gehabt haben. Sie passen nicht zur Finanzpolitik, die wir verfolgt haben, und stehen auch im Widerspruch zu den Entlastungsprogrammen 2003 und 2004.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass neue Steuervorlagen, wie sie im Rückweisungsantrag verlangt werden, eine Verfassungsgrundlage benötigen. Diese fehlt, und deshalb geht der Rückweisungsantrag Zisyadis ins Leere. Die Bekämpfung der Steuerhinterziehung ist ein Anliegen, das wir alle mit der Verwaltung verfolgen. In Bezug auf eine eidgenössische Erbschaftssteuer erinnere ich daran, dass die Erbschaftssteuer in den Kantonen mehrheitlich abgeschafft worden ist und es wahrscheinlich illusorisch ist, dieses Institut auf Bundesebene wieder einführen zu wollen. Aus diesen Gründen und einigen mehr ist der Rückweisungsantrag Zisyadis abzulehnen.
Der Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion möchte das Budget ausgabenseitig um 700 Millionen Franken reduzieren. Ich erlaube mir dazu, auf die Beratungen der Kommission zu verweisen. Die Kommission hat lange und intensiv beraten. Die Subkommissionen haben je zweimal getagt. Im Plenum der Kommission ist viel diskutiert worden. Es haben beim Versuch, eine schwarze Null zu erreichen, Kürzungen von 152 Millionen Franken herausgeschaut. Die Diskussion im Plenum der Finanzkommission hat gezeigt, dass mit diesen 152 Millionen, sofern sie denn stehen bleiben, wohl das höchste aller Gefühle bei Ausgabenkürzungen erreicht worden ist.
Ich erinnere Sie auch nochmals daran, dass in der Frühjahrssession eine Motion der Finanzkommission vorgelegen hat, die im Budget 2006 eine schwarze Null verlangte. Diese Motion ist von unserem Rat mit 102 zu 63 Stimmen abgelehnt worden.
Zu einigen Bemerkungen von Fraktionssprechern, ohne gross ins Detail zu gehen: Es wurde verschiedentlich auch der Vorwurf erhoben, es seien im Rahmen der Finanzkommission selektive Strafaktionen gestartet worden. Ich möchte diesen Vorhalt zurückweisen, zumindest was mich betrifft, aber sicher auch im Namen der Kommissionsmehrheit. Für mich ist das Ergebnis - die Reduktion um 152 Millionen Franken - jenes des Möglichen und Machbaren. Dass [PAGE 1675] unter dem Aspekt der Sympathien zum einzelnen politischen Geschäft oder zu Bundesrätinnen und Bundesräten nicht immer alle dieselbe Freude an derselben Kürzung haben, ist selbstverständlich. Aber von Strafaktionen zu sprechen, das scheint mir doch zu weit zu gehen.
Ich möchte Sie auch bitten, bei den Abstimmungen und den künftigen Beratungen dann nicht nur den Frankenbetrag zu beachten, um den es geht, oder den Prozentsatz, um den es bei der Kürzung geht. Betrachten Sie die Summe, von der wir ausgehen, das Total, das budgetiert ist, und setzen Sie dann die Kürzung in ein Verhältnis dazu. Beachten Sie insbesondere auch die Steigerungen der budgetierten Beträge im Vergleich zur Rechnung 2004. Das ist das letzte verbriefte Resultat, das wir haben.
Wenn Sie die Kürzungsanträge der Kommission objektiv beurteilen, dann sehen Sie, dass weder eine Strafaktion im Tun ist noch die Kürzungen überborden. Ich möchte auch nochmals festhalten: Wir reden hier nicht von Sparen, sondern wir reden von einer Kürzung von Ausgaben und von einer Beschränkung des Ausgabenwachstums.
Damit leite ich über zu einer kurzen Bemerkung zu Herrn Zisyadis, der, wenn ich mich richtig erinnere, von einer Politik der leeren Kassen gesprochen hat: Herr Kollege Zisyadis, wir haben leere Kassen, das ist eine Tatsache; es wurde bereits darauf hingewiesen. 1990 hatte der Bund noch Schulden von 38,5 Milliarden Franken, Ende 2004 sind es 126,7 Milliarden, Ende 2005 wahrscheinlich knapp 130 Milliarden. Wenn Sie das Budget 2006 anschauen, dann sehen Sie, dass wir 2006 nochmals mindestens 2 Milliarden Franken zusätzliche Schulden generieren werden. Auch das ist in Anschlag zu bringen, wenn wir über Kürzungsanträge diskutieren.
Noch ein letztes Wort: Was wäre die Konsequenz einer unheiligen Allianz und Ablehnung des Budgets? Das eine hat Ihnen Herr Finanzminister Merz dargelegt, das ist das Aussenpolitische, die Visitenkarte gegen aussen. Es ist an sich unvorstellbar, dass wir im Jahre 2006 kein Budget hätten. Aber auch die Formalitäten wären schwierig, da können Sie noch während der Session mit einigem Aufwand rechnen. Der Bundesrat müsste der Bundesversammlung noch in dieser Session einen Bundesbeschluss für ein provisorisches Budget vorlegen. Ob ein solcher Bundesbeschluss verabschiedet werden kann, ist fraglich.
Der Bund läuft also Gefahr, mit Beginn des neuen Rechnungsjahres in einem budgetlosen Zustand zu sein. Mit anderen Worten: Der Bundesrat könnte keine Zahlungen tätigen. Es gibt aber unerlässliche, zwingende, gebundene Ausgaben. Es gäbe dann verschiedene Lösungsansätze, die der Bundesrat prüfen und uns beantragen müsste, etwa das System der Prärogation, das wäre die Übernahme des letztjährigen Voranschlages, das System der Budgetquote, also eine kurzfristige Inkraftsetzung des Budgets, worauf man später zurückkommt, eine Minimallösung oder dann eine provisorische Inkraftsetzung. Ohne Budget war die Schweiz in den Jahren 1872, 1874, 1919, 1921, 1922, 1926 und ein letztes Mal 1974. Ersparen Sie uns das! Das Budget hält letztlich, wie immer wir entscheiden, die Schuldenbremse ein.
Ich möchte Sie also bitten, dem Budget 2006 zuzustimmen.
Noch ein Allerletztes: Mein Kollege Darbellay und ich werden uns bei der Detailberatung bewusst sehr kurz halten. Gerade wegen der Äusserungen und Drohungen, die im Zusammenhang mit der Budgetablehnung gemacht wurden, gehen wir davon aus, dass die Meinungen mehrheitlich gemacht sind. Es ist politisches Empfinden, es sind Sympathien zu einzelnen Sachgeschäften oder zu Mitgliedern des Bundesrates im Spiel. Wir werden uns auch bemühen, nicht immer in beiden Sprachen zu jedem Antrag Stellung zu nehmen, sondern wir werden uns abwechseln. Sie müssen unsere Stellungnahmen dann einmal in Französisch und einmal in Deutsch anhören.