Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2000-09-18
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-09-18
Wortprotokoll
Der Hanfanbau nimmt in unserem Land, mindestens in den vergangenen Jahren, fast explosionsartig zu; man muss von einem eigentlichen Boom sprechen. Dabei geht es im Wesentlichen um die Gewinnung von Cannabisprodukten. Das illegale Hanfgeschäft ist selbstverständlich lukrativ. Für die Strafverfolgungsbehörde ist es schwierig zu beweisen, wofür der Hanf verwendet wird. Auch eine verharmlosende Legalisierungskampagne, welche seit Jahren im Gange ist, hat diesbezüglich ihre Wirkung nicht verfehlt. Wir müssen also von einer völlig unbefriedigenden Situation sprechen. Ich glaube, darum ist es sinnvoll, den Anbau der Hanfpflanzen zu kontrollieren. Das müsste auch im Interesse der Bauern liegen; denn ich kann mir nicht vorstellen, dass Bauern darauf aus sind, illegale Hanfprodukte zu vertreiben. Auch sie müssen daran interessiert sein, als legale Hanfbauern bezeichnet zu werden.
Ob man eine Legalisierung von Cannabisprodukten nun befürwortet oder nicht: Ohne Kontrolle, so meine ich, wird es in Zukunft so oder so nicht gehen. Auch unseren Strafverfolgungsbehörden gegenüber gilt es, Bedingungen zu schaffen, welche es ihnen ermöglichen, glaubwürdig und ohne einen allzu grossen Aufwand zu agieren.
Es ist kein Geheimnis, dass ich persönlich gegen eine Freigabe von Cannabisprodukten bin. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es der Mehrheit hier im Saal gleichgültig ist, wenn Kinder im Alter von 12 Jahren "kiffen" und sich berauschen. Ich sehe aus Jugendschutzgründen und aus gesundheitspolitischer Sicht dringenden Handlungsbedarf. Mit der Kontrolle des Anbaus wird das Problem im Ansatz angegangen, und es kann eine Besserung erwartet werden. Eine vor zwei Jahren gemachte Umfrage bei den zuständigen Stellen in den Kantonen - diese Umfrage wurde vom Bund aus gemacht -, hat ergeben, dass alle Kantone, ohne Ausnahme, eine solche Anbaubewilligungspflicht als sinnvoll erachten. Ich meine, dass eine Einführung, sofern der politische Wille vorhanden ist, aufgrund des heutigen Betäubungsmittelgesetzes möglich ist.
[PAGE 889] Der Bundesrat kann aufgrund der bestehenden Gesetzesgrundlage meinem Begehren in eigener Kompetenz entsprechen. Er hat in seiner Stellungnahme zu meiner Motion auf diese Möglichkeit hingewiesen und dort auch in Aussicht gestellt, eine Einführung vorzunehmen. Nun habe ich aber festgestellt, dass der Bundesrat in der Stellungnahme zur ähnlich lautenden Motion Simoneschi (99.3621) im März 2000 von der ehemaligen Antwort etwas abgewichen ist und sagt, dass eine Einführung nun erst im Hinblick auf die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes hin vorgesehen sei. Meines Erachtens aber sollte unabhängig von der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes eine solche Anbaubewilligungspflicht eingeführt werden, weil sich, wie ich gesagt habe, eine Bewilligungspflicht und eine Kontrolle des Anbaus so oder so aufzudrängen scheint, unabhängig von den Ergebnissen der Gesetzesrevision.
Ich möchte Sie bitten, meine Motion zu überweisen.