Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-12-05
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-12-05
Wortprotokoll
Der Verkauf von Meteorologievorhersagen ist ein Thema, das in diesen Rahmen gestellt wird. Aber es ist eigentlich nicht das Kernthema für die Beurteilung des Budgets des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie.
Dieses Amt ist - es ist gesagt worden - ein Flag-Amt. Ich habe noch als Parlamentarier den Übergang vom Verwaltungsamt zum Flag-Amt miterlebt. Es war eindrücklich, wie sich die Qualität des Rechnungswesens bei dieser Gelegenheit erheblich und rasch verbesserte, weil man eine Kosten- und Leistungsrechnung einführen musste. Nun sind die Ausgaben von 77 auf 76 Millionen Franken zurückgenommen worden, und von diesen 76 Millionen Franken sind etwa 20 Millionen beeinflussbare Kredite. Wenn Sie jetzt kürzen, kürzen Sie natürlich primär diese beeinflussbaren Kredite, d. h., Sie kürzen 10 Prozent auf den beeinflussbaren Krediten.
Das wäre ein grosser Betrag, und es würde bedeuten, dass Leistungsabbau droht. Man müsste dort Abstriche vornehmen, wo man die Qualität und die Leistungen verbessern wollte, insbesondere auch beim Aufbau der zentralen Datenbank oder bei der Erneuerung des Bodenmessnetzes - bei Qualitätsprojekten also. Das hätte Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit der Unwetterwarnungen und auch auf die Dienstleistungen für die Flugsicherheit, die man verkaufen kann. Letztlich droht natürlich irgendwann einmal auch ein gewisser Einbruch, oder es drohen zumindest Mindereinnahmen. Damit könnte auf der anderen Seite, weil es eben ein Flag-Amt ist, der Finanzierungsbedarf nicht mehr im gleichen Ausmass gedeckt werden, beziehungsweise es würden weniger Einnahmen anfallen, und das bedeutet natürlich für ein Flag-Amt letztlich eine Verschlechterung der Gesamtsituation.
Ich glaube deshalb, dass man gerade im Falle der Flag-Ämter, die eigene Rechnungen führen und auch Investitionsrechnungen machen, mit Kürzungen sehr zurückhaltend sein sollte, und ich beantrage Ihnen, dem Bundesrat zuzustimmen und den Mehrheitsantrag abzulehnen.