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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-12-05

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-12-05

Wortprotokoll

Die Bundesverfassung garantiert die Programmautonomie der Radio- und Fernsehveranstalter. Diese sind in der Auswahl und Aufbereitung ihrer Themen grundsätzlich frei. Dabei sind sie allerdings an Informationsgrundsätze gebunden. Ihre Berichterstattung muss sachgerecht sein und die Vielfalt der Ereignisse und Ansichten berücksichtigen. Die Überprüfung dieser Grundsätze obliegt nicht dem Bundesrat oder der Verwaltung, sondern der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI); sie überprüft entsprechende Programmbeschwerden. Ob die Berichterstattung in Radio und Fernsehen über die Aldi-Filialen zu Werbeeffekten geführt hat, die den Rahmen einer journalistisch motivierten Berichterstattung sprengen, muss die UBI auf Beschwerde hin im Rahmen der erwähnten Grundsätze überprüfen. Es ist nicht Sache des Bundesrates, sich hier zu äussern. Er äussert sich auch nicht zur eventuellen Frage, ob durch diese Frage zusätzliche Werbung für die Aldi-Kette gemacht worden ist.