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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2005-12-06

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-06

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 8 Stimmen - also mit erheblicher Mehrheit -, den Antrag der Minderheit Vollmer abzulehnen. Es handelt sich nicht um eine Kürzung, wie an diesem Pult behauptet wurde; das stimmt so nicht. Es wurde bereits anderweitig auf die gesetzlichen Grundlagen hingewiesen, die Sie auf Seite 518b unter der Position 3600.204 finden. Es sind dies das [PAGE 1736] Eisenbahngesetz, das Verkehrsverlagerungsgesetz, die Verordnung des UVEK über die Bemessung der Trassenpreisverbilligung im kombinierten Verkehr, der Bundesbeschluss von 1999 über den Zahlungsrahmen für die Förderung des gesamten Bahngüterverkehrs, der bereits erwähnt wurde, und nicht zuletzt das EP 2003, das in diesem Rat verabschiedet worden ist. Das sind die Grundlagen, und das ist die Grundlage des bundesrätlichen Antrages, dass die Trassenpreisverbilligung für das Jahr 2006 noch einen Betrag von 20 Millionen Franken ausmachen soll.

Der Hintergrund des Erhöhungsantrages um 38 bzw. gar um 70 Millionen Franken ist offensichtlich der, dass SBB Cargo im ersten Semester 2005 trotz eines zusätzlichen Beitrages von 18 Millionen Franken ein Defizit von 23 Millionen Franken erwirtschaftet hat. Die Prognose - hochgerechnet bis Ende Jahr - dürfte nicht besser, sondern eher schlechter sein. Aber die Kommission hat sich sowohl durch die Diskussion in der Subkommission als auch im Plenum überzeugen lassen: Hintergrund dieser Schwierigkeiten ist nicht in erster Linie die Bewilligung der "40-Tönner" in der Schweiz; das wird ja über die LSVA abgegolten. Hauptgrund der Schwierigkeiten von SBB Cargo sind offensichtlich Qualitätsprobleme bei der Betriebsstelle. Die Leistungen werden nicht wunschgemäss erbracht; wer das nicht glaubt, dem gebe ich unter vier Augen gerne einige Beispiele aus der Wirtschaft.

Frau Frösch möchte offenbar ein Koreferat halten; bitte kommen Sie nach vorne, und fragen Sie mich! Vorläufig bin ich Kommissionssprecher, und in der Kommission wurde klar darauf hingewiesen, dass Qualitätseinbussen zu verzeichnen sind. Ich verweise Sie unter anderem auf das Votum von Herrn Weyeneth, nachzulesen auf Seite 95 des Kommissionsprotokolls; es gibt noch genug andere Beispiele.

Nun weiter zur Sache: Es ist auch auffallend, dass diese 20 Millionen Franken, die nun bestritten sind und als zu gering erachtet werden, auf einer Vereinbarung zwischen dem Bund und SBB Cargo beruhen. Der Vertreter des UVEK, Herr Werder, hat in der Kommission ausdrücklich festgehalten, dass vonseiten des UVEK, also vonseiten SBB Cargo, kein Antrag auf Subvention gestellt worden ist und kein Antrag gestellt werden wird, sondern dass die Probleme im Rahmen des Projektes Fokus gelöst werden sollen, in dem es darum geht, Overheadkosten abzubauen, Rationalisierungen bei den Werkstätten vorzunehmen und Bedienungspunkte zu redimensionieren. Wie Herr Bundesrat Merz ausgeführt hat, ist auch der Bundesrat mit SBB Cargo der Meinung, dass diese Massnahmen rechtzeitig greifen werden und dass trotz dieser Massnahmen weiterhin 95 Prozent des bisherigen Verkehrsvolumens abgewickelt werden können.

Summa summarum: Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 13 zu 8 Stimmen, dem Entwurf des Bundesrates, der auf gesetzlichen Grundlagen beruht, d. h. einer Trassenpreisverbilligung von 20 Millionen Franken für das Jahr 2006, zuzustimmen und den Minderheitsantrag auf eine Erhöhung um 38 Millionen Franken oder den Antrag Teuscher auf eine Erhöhung um gar 90 Millionen Franken abzulehnen.

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