preparatory:AB 60365
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-12-06
Wortprotokoll
Wir sprechen hier zum Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, zur Position 706.3600.203. Herr Föhn beantragt hier eine Kürzung und begründet sie damit, dass die Integration der GSK-Berufe abgeschlossen sei und daher diese Kosten reduziert werden könnten.
Der Bund trägt seit der Errichtung der Fachhochschulen einen Drittel der Kosten dieser Schulen in den Bereichen Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen sowie Land- und Forstwirtschaft. Die hier zur Debatte stehenden Bereiche - Gesundheit, Soziales und Kunst (GSK) - unterstützt er seit dem Jahr 2003 mit Finanzhilfen in einem deutlich bescheideneren Ausmass von etwa 20 Millionen Franken; das im Vergleich zu den vorher genannten Bereichen, wo er eine Finanzhilfe von 279 Millionen Franken ausrichtet.
Der Unterschied in der Höhe der Unterstützung erklärt sich dadurch, dass die GSK-Fachhochschulen bis zum Inkrafttreten der Revision des Fachhochschulbereiches auf den 1. Oktober dieses Jahres ausschliesslich in der Regelungskompetenz der Kantone lagen. Ab 2008 jedoch werden die GSK-Fachhochschulen auch subventionsrechtlich gleich wie die anderen Fachhochschulen behandelt. Damit ist dann - und das finden Sie in der Finanzplanung - eine Aufstockung des Bundesbeitrages zu erwarten, und zwar in der Grössenordnung von etwa 120 Millionen Franken. [PAGE 1724]
Das Parlament hat den Bundesbeitrag für die Übergangszeit entgegen dem Antrag des Bundesrates verdoppelt. Das zeigt, dass eine Kürzung um 2 Millionen Franken theoretisch zwar möglich wäre, dass es sich vorläufig aber noch um Finanzhilfen handelt und der Bund noch nicht einen Drittel trägt. Aber im Hinblick auf 2008, wo grosse, neue Finanzierungen kommen, die im Finanzplan vorgesehen sind, wäre heute eine Kürzung in diesem Bereich nicht zielführend.
Deshalb ersuche ich Sie, den Antrag Föhn abzulehnen.