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Gonseth Ruth · Nationalrat · 2000-09-18

Gonseth Ruth · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2000-09-18

Wortprotokoll

Die Motion der grünen Fraktion verlangt ein Verbot der Zulassung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln, welche ein Antibiotikaresistenzgen enthalten, und ein Moratorium für die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt.

Eine Welle der Ablehnung gentechnisch veränderter Pflanzen und Lebensmittel erfasst nicht nur Europa, sondern neuerdings auch die USA und Japan. Auch die Meinungsumfragen in der Schweiz bestätigen, dass unsere Bevölkerung gentechnisch veränderte Lebensmittel ablehnt.

Ich kann deshalb ohne Übertreibung sagen, dass unsere Motion der Bevölkerungsmeinung entspricht. Die Konsumentinnen und Konsumenten wollen nicht als Versuchskaninchen missbraucht werden, sie wollen auch keine neuen Risiken für die Umwelt. Dies umso mehr, als sie auch keinen Nutzen aus diesen Lebensmitteln ziehen.

Aus dieser Ablehnung hat selbst Novartis gelernt und die Konsequenzen gezogen. Die Firma hat nämlich kürzlich verkündet, dass sie bei allen eigenen Lebensmitteln auf Gentech-Rohstoffe verzichten will. Konsequent wäre es aber von Novartis, deshalb auch den Verkauf solcher Lebensmittel oder ihrer Produkte in der Schweiz zu unterlassen.

Eine weitere Forderung: Ein Moratorium für die Freisetzung von genmanipulierten Organismen wird inzwischen nicht nur von den Umweltorganisationen unterstützt, sondern auch die vom Bundesrat eingesetzte Ethikkommission hat sich dafür ausgesprochen. Der Bauernverband hat ein Moratorium gefordert. Das Publiforum, welches letztes Jahr vom Schweizerischen Wissenschaftsrat durchgeführt worden ist, kommt ebenfalls zum Schluss, dass wir noch zu wenig wissen und zuerst Forschung gemacht werden sollte, bevor wir solche Lebensmittel und vor allem Pflanzen in die Umwelt freisetzen.

Laufend werden jetzt, wo die Risikoforschung endlich anläuft, neue Fakten publik, so z. B. die unerwartete Schädigung von Nützlingen, beispielsweise die Dezimierung des Monarch-Falters durch die Pollen des Bt-Maises. Es wurde nachgewiesen, dass der Pollenflug über viel weitere [PAGE 884] Distanzen geht, als bisher angenommen worden ist, und die Übertragung von Genen auf Wildpflanzen immer wieder vorkommt.

Jetzt lässt eine neue Studie von Professor Kaatz von der Universität Jena aufhorchen. Was die Agroindustrie bisher entschieden in Abrede gestellt hat, ist nun wissenschaftlich erhärtet worden: Der horizontale Gentransfer wurde nachgewiesen, d. h., veränderte Gene gelangen doch in die Erbmasse von andersartigen Organismen. Hans-Hinrich Kaatz, Professor an der Universität Jena, hat nachgewiesen, dass Hefebakterien im Bienendarm Gene in ihr Erbgut einbauen, die aus gentechnisch verändertem Raps stammen, welcher diesen Bienen gefüttert wurde. Die Studie untermauert eigentlich eindrücklich das, was wir in unserer ersten Forderung verlangen - und was auch die Fachwelt schon lange verlangt -, nämlich den Verzicht des Einsatzes von antibiotikaresistenten Markergenen bei Lebensmitteln. Selbst die Industrie taxiert ja diese Anwendung inzwischen als überholt, als veraltet, und sie wendet jetzt neuerdings neuere Methoden an als Markergene. Wir wissen alle, dass diese Methode die Gefahr erhöht, dass noch mehr Antibiotikaresistenzen entstehen, als wir heute schon haben. Das ist ein riesiges Problem. Der Nationalfonds hat für 18 Millionen Franken ein Forschungsprogramm lanciert, um diese Resistenzen zu untersuchen und zu schauen, was dagegen zu tun ist.

Das Buwal hat folgerichtig auch im letzten Frühjahr den Freisetzungsversuch von Kartoffeln mit Kanamyzinresistenzgenen in der Eidgenössischen landwirtschaftlichen Forschungsanstalt Changins abgelehnt, weil diese eben diese Antibiotikaresistenzgene enthalten haben.

Offenbar haben die neuen Erkenntnisse im Bundesrat auch in jüngster Zeit etwas bewegt. Im Oktober 1999 hat er nämlich erfreulicherweise die Motion Lötscher (99.3373) für ein Freisetzungsmoratorium als Postulat entgegengenommen. Ebenso hat er die Motion Kuhn (99.3051) als Postulat entgegengenommen. In diesem Vorstoss wird verlangt, dass bei der Zulassung von gentechnisch veränderten Produkten auch die Sozialverträglichkeit geprüft werden müsse. Beide Vorstösse sind morgen traktandiert.

Ich meine deshalb, Frau Bundesrätin - die Motion ist ja inzwischen beinahe zwei Jahre alt, die Antwort ist überholt -, dass Sie auch unsere Motion wenigstens als Postulat entgegennehmen sollten. Ich wäre zu diesem Kompromiss bereit. Ich denke, das Ganze wird dann im Rahmen der Gen-Lex noch eingehend diskutiert werden.

Ich fasse noch einmal zusammen: Aus Angst vor Boykotten trägt die Lebensmittelindustrie heute schon der Ziffer 1 Rechnung. Es gibt immer noch keine Gentech-Lebensmittel auf dem Markt, und selbst Novartis verzichtet in ihren eigenen Lebensmitteln nun darauf. Es ist überhaupt nicht anzunehmen, dass die Bevölkerung je den antibiotikaresistenzhaltigen Bt-Mais der Firma Novartis akzeptieren würde. Weshalb soll das dann nicht zurückgezogen werden.

Zu meiner zweiten Forderung nimmt der Bundesrat in seiner Antwort selber positiv Stellung. Er schreibt: "Nicht zu befürworten ist die Verwendung von Resistenzgenen als Marker in Organismen, welche zur Vermehrung oder Verbreitung freigesetzt werden, wenn diese Gene eine Resistenz gegen Antibiotika erzeugen können, die zu human- oder veterinärmedizinischen Zwecken in der Schweiz Verwendung finden." Gerade dieser Bt-Mais von Novartis, welcher zugelassen ist, enthält ein Ampilicin-Resistenzgen; das Ampilicin wird in der Humanmedizin aktuell immer noch verwendet.

Schliesslich zu Ziffer 3; ich habe es schon gesagt: Der Bundesrat hat inzwischen selber die Motion Lötscher als Postulat akzeptiert.

Aus all den erwähnten Argumenten möchte ich Sie bitten, meinem Kompromiss zuzustimmen und den Vorstoss als Postulat zu akzeptieren und zu überweisen.