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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-12-07

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-12-07

Wortprotokoll

Das Projekt Porta Alpina hat sich im Laufe des Jahres 2005 gewissermassen verdichtet. Als Vision, als Idee stand es längere Zeit im Raum, und es ist auch verschiedentlich unter verschiedenen Aspekten diskutiert worden. Aber was fehlte, war eine einheitliche Haltung gegenüber diesem Projekt. Der Bundesrat war der Meinung, dass man Vorinvestitionen, wenn solche zu tätigen seien, allenfalls über Nachtragskredite finanzieren könne. Dann aber ist etwas geschehen, was den Prozess beschleunigt hat und dazu herausfordert, Entscheidungen zu treffen: Die Ingenieure sind nämlich gekommen und haben gesagt, sie seien in Bezug auf den Baufortschritt an einem Punkt angelangt, wo gewisse Vorinvestitionen nötig seien, weil die Entscheidung über solche Vorinvestitionen für dieses Projekt eine Weichenstellung in Richtung Ja oder in Richtung Nein bedeuteten. Und sie, die Ingenieure, müssten jetzt wissen, in welche Richtung weitergebaut werde.

Angesichts dieser Situation hat der Bundesrat im Oktober, als das Budget bereits gedruckt war und in den Kommissionen behandelt wurde, eine Entscheidung getroffen. Die Entscheidung des Bundesrates in Zusammenhang mit der Porta Alpina lautet: Erstens erklärt sich der Bundesrat bereit, das Raumkonzept Gotthard und das Vorhaben Porta Alpina zu unterstützen. Zweitens wird das weitere Vorgehen wie folgt festgelegt: Das UVEK und das EVD werden beauftragt, die Finanzierung der Vorinvestitionen für die Porta Alpina im Voranschlag und im Finanzplan sicherzustellen. Das EVD legt zusammen mit dem EFD fest, wo die Ausgaben kompensiert werden sollen. Drittens ist die Voraussetzung für die Mitfinanzierung der Vorinvestitionen durch den Bund die Beteiligung des Kantons Graubünden im Umfang von 50 Prozent.

An diesem Beschluss erkennt man sogleich, dass das Projekt eigentlich drei Aspekte hat - darum sind darin auch drei Departemente zusammengeführt worden -, nämlich verkehrspolitische, regionalpolitische und finanzpolitische Aspekte.

Der Bundesrat geht davon aus, dass das Parlament in einem nächsten Schritt eine solche Vorentscheidung treffen wird. Fällt sie positiv aus, dann wird eine Botschaft zu verfassen sein; dann werden diese verschiedenen Aspekte, die in Einzelelementen ja eigentlich schon weitgehend vorhanden sind, zusammenzuführen sein; dann wird Ihnen auch ein Projekt zu unterbreiten sein, mit allem, was dazugehört, insbesondere mit der Finanzierung und mit den betrieblichen und anderen Auswirkungen.

Angesichts dieser Situation hat der Ständerat als Erstrat eine Entscheidung getroffen: Er hat sich dazu entschieden, diese Positionen nicht im Bundesbeschluss I, über den Sie hier jetzt debattieren, sondern in den entsprechenden Departementen als Vorinvestitionen einzustellen und zu kompensieren.

Mit anderen Worten: Es zeichnen sich hier möglicherweise zwei Konzepte ab. Ich halte das aber nicht für eine Schwierigkeit. Wenn Sie nämlich ähnlich oder gleich wie der Ständerat entscheiden, dann ist es am Ende eine Frage der Budgetmechanik, wie wir diese 7,5 Millionen Franken kompensieren und unter welchen Rubriken wir sie einstellen - wohl wissend, dass jede Rubrik, die dann dazu beitragen muss, in ihrem eigenen Aufgabengebiet betroffen sein kann.

Dennoch glaubt der Bundesrat, dass es möglich sein sollte. Er empfiehlt Ihnen deshalb, heute der Vorinvestition für das Projekt Porta Alpina zuzustimmen.