Müller Philipp · Nationalrat · 2005-12-07
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-07
Wortprotokoll
In Anlehnung an das Votum von Herrn Vischer von vorhin möchte ich noch festhalten, dass das Streichen von Artikel 83a nicht mehr möglich ist. Sie haben nur die Auswahl zwischen den Anträgen der Kommissionsmehrheit und der Kommissionsminderheit. Den Artikel streichen können Sie nicht, weil kein entsprechender Antrag gestellt worden ist.
Die Kommissionsmehrheit hat sich die Überlegung gemacht, dass ein rein deklamatorischer Text, wie er vom Ständerat beschlossen worden ist, der nicht sanktioniert werden kann, weil eben ein Grundrecht entzogen werden müsste, wenig Sinn macht. Wir haben im Mehrheitsantrag die "Mitwirkung" bei der "rechtskräftigen Wegweisung" - wie es hier heisst - bewusst herausgestrichen. Dies in Ergänzung zu Artikel 8, wo ja eine Mitwirkung bei der Beschaffung der Reisepapiere postuliert ist - nicht aber bei der Wegweisung. Wir haben [PAGE 1766] also damit eine Lücke geschlossen, und wir sind uns auch hier bewusst, dass ein Entzug eines Grundrechtes, eben der Nothilfe, unter keinem Titel möglich ist. Wenn Sie das riskieren wollen, dann können Sie sicher sein, dass das Bundesgericht Ihren Entscheid in der Praxis wieder umdrehen wird.
Daher hat sich die Kommissionsmehrheit der Macht des Faktischen gebeugt und ebendiesen Antrag, den ich Ihnen ebenfalls zur Annahme empfehle, vorgeschlagen.