Donzé Walter · Nationalrat · 2005-12-07
Donzé Walter · Nationalrat · Bern · EVP/EDU Fraktion · 2005-12-07
Wortprotokoll
Uns scheint, es gehe hier nicht nur um Kosmetik, sondern um eine Konkretisierung. Gefährdet sein oder in seiner Existenz gefährdet sein sind zwei Paar Schuhe. Die ganze EVP/EDU-Fraktion ist der Meinung, dass wir hier festhalten sollten.
Artikel 3 des Asylgesetzes umschreibt ja den Flüchtlingsbegriff. Wir befürchten, dass mit der hier beantragten Formulierung - wenn der Begriff der Existenz enthalten ist - eine Einschränkung des Flüchtlingsbegriffs erfolgt. Man kann dann nämlich sagen: Ja, das ist einer, der eigentlich als Flüchtling aufgenommen werden könnte, aber sein Leben ist ja nicht konkret gefährdet. Wir meinen Fälle von sexueller Verstümmelung, Folter oder religiös-kultureller Verfolgung. Denken Sie an die Schamkultur, die zur Folge hat, dass ein Vater seinen Sohn oder seine Tochter wegschicken muss, weil er sonst sein Gesicht verliert. Solche Leute verlieren ihren Halt in der Gesellschaft und müssen weichen. Sie sind dann auf der Reise, auf der Flucht. Uns scheint, das seien Gründe, die genügen, um bei uns jemanden als Flüchtling aufzunehmen.
Auch hier gilt: Vermeiden wir unnötig scharfe Formulierungen, vermeiden wir unsichere Formulierungen, die später ohne Gesetzesänderung zu einer Verschärfung der Praxis führen können. Momentan wird uns gesagt, eine solche Verschärfung sei nicht beabsichtigt. Wir sind dann auch sehr nahe an der nichtstaatlichen Verfolgung. Deshalb ist diese Formulierung hier für uns von grosser Bedeutung. Wird sie ersetzt, könnte dies für uns EVP-Vertreter durchaus zur Folge haben, dass wir dem Asylgesetz am Schluss nicht zustimmen und dann beim Referendum dabei wären. Belasten wir den Volksentscheid nicht unnötig; bleiben wir bei einer einfachen Formulierung, die auch den humanitären Gedanken Raum lässt.
Ich bitte Sie, an Ihrem Beschluss festzuhalten.