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Büchler Jakob · Nationalrat · 2005-12-08

Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-08

Wortprotokoll

Am 5. Oktober 2005 sperrte der Nationalrat auf Antrag der Fraktion der SVP den Verpflichtungskredit für die Beschaffung der Leichten Transport- und Schulungshelikopter. Gemäss Artikel 1 Absatz 3 des modifizierten Bundesbeschlusses ist die Freigabe des für die Mobilität benötigten Anteils von 310 [PAGE 1778] Millionen Franken dem Parlament in Form eines separaten Bundesbeschlusses unter Beantwortung noch hängiger Fragen und unter Vorlage zusätzlicher Unterlagen zur Genehmigung zu unterbreiten.

Aufgrund dieser Ausgangslage erteilte die SiK-NR am 18. Oktober einer Subkommission, bestehend aus vier Mitgliedern, den Auftrag, die noch offenen Fragen abzuklären und der Gesamtkommission Empfehlungen und einen Bericht abzuliefern. Die Subkommission setzte sich am 15. November an einer ganztägigen Sitzung intensiv mit den offenen Fragen auseinander und stellte die Empfehlungen am 16. November an einer Telefonkonferenz endgültig zusammen. Die Subkommission lieferte der Gesamtkommission einen Bericht mit ihren Empfehlungen ab. Die SiK-NR beriet und verabschiedete den Bericht am 24. November.

Der Präsident der Subkommission, Herr Schlüer, wurde von der SiK-SR eingeladen. An der Sitzung der SiK-SR, die am 17. November stattfand, wurden die Empfehlungen der Subkommission der SiK-NR bekannt gegeben. Die SiK-SR hatte es abgelehnt, sich mit einer Delegation an den Arbeiten der Subkommission der SiK-NR zu beteiligen.

Die offenen Fragen, die zur Sperrung des Kredites für die Helikopterbeschaffung führten, lauteten wie folgt:

1. Flugtauglichkeit des EC 635?

2. Gab es ein Referenzmodell?

3. Präzisierung der effektiven Transportleistung der beiden Typen.

4. Gab es während des Verfahrens einen Konzeptwechsel?

5. War die Gleichbehandlung der beiden Anbieter gewährleistet?

Die Subkommission erarbeitete einen umfassenden Fragenkatalog, den sie allen involvierten Stellen zur schriftlichen Beantwortung unterbreitete. Zudem wurden nichtzugängliche Geschäftsakten der Armasuisse zur Einsicht verlangt und studiert, um den Verlauf der Evaluation nachvollziehen zu können. Schliesslich nahm die Subkommission der Sicherheitspolitischen Kommission an einer ganztägigen Sitzung Befragungen von acht Personen vor.

Es waren dies ein Testpilot der Armasuisse; Herr Jürg Weber, der Leiter Luftfahrtsysteme der Armasuisse; der Kommandant der Luftwaffe, Korpskommandant Hans-Rudolf Fehrlin; der Chef des Planungsamtes, Divisionär Jakob Baumann; Herr Martin Stahel, Vertreter der Geschäftsleitung der Ruag; der Chef der Armee, Korpskommandant Christophe Keckeis; der Rüstungschef, Herr Dr. Alfred Markwalder, und der Präsident der Rüstungskommission, Herr Hans Winzenried.

Zur Flugtauglichkeit: All jene, die Flugerfahrung haben, konnten bestätigen, dass der Gewichtsunterschied zwischen den zwei Versionen EC 135 und EC 635 relativ gering ist. Er beträgt nämlich nur 100 Kilogramm. Für den Testpiloten ergibt sich daraus kein Problem. Grosse Bedeutung hat der Testpilot aber der Gleichartigkeit des Cockpits des EC 635 und der Super-Puma/Cougar-Flotte beigemessen, weil dies für die Sicherheit im Flugbetrieb ein sehr, sehr wichtiger Faktor sei. Damit sind zusätzliche Kosteneinsparungen möglich, weil Trainingsflüge, die heute mit dem teureren Cougar durchgeführt werden müssen, zukünftig mit dem EC 635 durchgeführt werden können. Die vorgeschlagene Beschaffung geht von einer Zwei-Flotten-Strategie aus, bei der man einen leichteren Helikopter für Trainingszwecke und einen anderen für Transportzwecke hat, nämlich den heutigen Super Puma/Cougar. Damit auch Luftpolizeidienste ausgeführt werden können, soll der Schulungshelikopter zu einem späteren Zeitpunkt bewaffnet werden können.

Zur Frage des Referenzmodells: Dieser Begriff wurde vom VBS verwendet. Von der Armasuisse wurde er nie verwendet. Die Armasuisse hat in den Unterlagen, die sie den Interessenten unterbreitet hat, beide Maschinen gleichwertig behandelt. Das Evaluationsverfahren wurde also korrekt eröffnet. Keiner der beiden Konkurrenten wurde benachteiligt. Vonseiten des VBS wurde zugegeben, dass es ein Fehler war, den Begriff Referenzmodell in den Kommissionsdiskussionen mit einbezogen zu haben. Die Armasuisse liess sich davon aber in keiner Weise beeinflussen.

Zur Transportleistung: Es ist unbestritten, dass der Agusta A 109 in Bezug auf die Transportleistung dem EC 635 überlegen ist. Ebenso klar ist festzuhalten, dass die Armee die Priorität eindeutig auf Training und Schulung gelegt hat. Sie beruft sich dabei auch darauf, dass dies schon bei der Alouette-Flotte der Fall gewesen sei. Von den Benutzern wurde diesem Bereich also grösseres Gewicht beigemessen. Der Agusta A 109 ist in der Anschaffung etwas günstiger als der Eurocopter. Die Armee legt aber grossen Wert auf die Vergleichbarkeit des Cockpits der beiden Modelle, weil mit beiden Helikoptern die gleichen Piloten fliegen werden.

Dank dieser Möglichkeit wird der Kostenunterschied klar aufgehoben. Eine Trainingsflugstunde mit einem Cougar ist dreimal teuerer als eine mit dem EC 635. Daraus entstehen die heutigen Auslastungskosteneinsparungen von rund 4 Millionen Franken jährlich, was den Kostenunterschied zwischen den beiden Typen aufwiegt. Somit kann nicht von gravierenden Kostenunterschieden zwischen den beiden Typen gesprochen werden.

Zur Frage des Konzeptwechsels: Ein Konzeptwechsel hat nicht stattgefunden; dies hat die Subkommission der SiK eindeutig festgestellt. Die Armasuisse hat am 19. Februar dem VBS einen Doppelantrag unterbreitet, was eindeutig belegt, dass es weder ein Referenzmodell noch einen Konzeptwechsel gegeben hatte. Beim Typenentscheid vonseiten der Armee wurde für die Cockpitähnlichkeit votiert: Dies sei ein Beitrag zur Sicherheit und eine Voraussetzung für die Zwei-Flotten-Strategie. Dies nahm bei der Diskussion, die letztlich zum Entscheid für den EC 635 führte, breiten Raum ein. Auch daraus kann keine Benachteiligung beim Ablauf des Verfahrens abgeleitet werden.

Eine Befragung und das Studium der Unterlagen haben gezeigt, dass die vorliegende Evaluation in einem hohen Tempo durchgeführt wurde. Der Entscheid, von den früheren Verfahren wegzukommen, die bis zu zehn Jahre dauerten, wurde als richtig empfunden. Es wurde festgestellt, dass es ein Fehler war, die Offerte in einem Schritt zu verlangen, denn wenn auf Anhieb das Endangebot gemacht werden muss, werden zu grosse Reservepolster in die Offerte eingebaut. Die Fachleute der Armasuisse haben klare Aussagen gemacht, dass hier noch etwas herauszuholen ist. Hier sollte man in Zukunft die Konsequenzen ziehen und ein zweistufiges Verfahren wählen. Die Subkommission kam zum Schluss, dass es zu begrüssen sei, wenn Evaluationsverfahren nicht über Jahre hingezogen würden, und dass demgegenüber solche Kurzverfahren zu einem besseren Preis führten. Der Simulator wurde in die Offerte mit einbezogen, obwohl er gar nicht von der Helikopterfirma geliefert wird. Für den Simulator gibt es Spezialisten. Im Rüstungsprogramm 2005 wird eine Modifizierung eines Simulators für die Super-Puma-Flotte vorgesehen.

Auf Empfehlung der Subkommission der SiK stellt nun die Gesamtkommission dem Nationalrat den Antrag, den Kredit von 310 Millionen Franken freizugeben, weil alle offenen Fragen zufrieden stellend beantwortet wurden. Weil der Kredit aber hoch ist, stellen wir den Antrag, dass die Kosten für den Simulator zur Anpassung der Super-Puma-Helikopterflotte in den Verpflichtungskredit mit einbezogen werden. Die Tatsache, dass beide Simulatoren miteinander ausgeschrieben werden und dass man auch beim Simulator die Typenverwandtschaft gewährleistet haben will, zeigt, dass bei diesem Geschäft ein Zusammenhang besteht.

Es ist deshalb absolut vertretbar, diese beiden Elemente miteinander zu verbinden. Die Sicherheitspolitische Kommission hat dem Antrag ihrer Subkommission mit 21 zu 4 Stimmen klar zugestimmt. Der Antrag Banga wurde mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt; der Antrag Lang wurde in der Kommission mit 21 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Die Petition der Gesellschaft für bedrohte Völker, "Rüstungsmoratorium Nahost", zweiter Teil, wurde in der SiK nochmals angesprochen. Der Nationalrat hat sich mit dieser Petition im Zusammenhang mit der Ifass-Beschaffung bereits befasst; die Kommission beantragt, von der Petition Kenntnis zu nehmen, ohne ihr Folge zu geben. Ein [PAGE 1779] anderslautender Antrag wurde mit 22 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Ich bitte Sie, den Anträgen der Mehrheit zuzustimmen.