Engelberger Eduard · Nationalrat · 2005-12-08
Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-08
Wortprotokoll
Wir lehnen die Motion zur Einführung des Tatbeweises anstelle der Gewissensprüfung ab. Wir lehnen sie deshalb ab, weil die Frage, ob für die Zulassung zum Zivildienst eine Tatbeweislösung eingeführt werden soll, ganz eindeutig und klar bei der letzten Revision des Zivildienstgesetzes einlässlich geprüft wurde. Beide Parlamentskammern haben diese Tatbeweislösung schlussendlich abgelehnt.
Sie wissen aber auch, dass das neue Rekrutierungssystem nun ein Jahr alt ist. Erste positive Erfahrungen sind gemacht worden, aber die Ergebnisse geben zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genügend Aufschluss, um solche Schlüsse zu ziehen oder solche Entscheide zu fällen. Wir müssen mindestens noch zwei Jahre warten, bis wir Ergebnisse haben; erst dann sind wir bereit, die Motion in diesem Sinne zu diskutieren und je nach Ergebnis dieses Prüfungsberichtes zu entscheiden.
Mir ist selbstverständlich auch bekannt, dass man Kosten sparen könnte. Aber ich übernehme den Text der Stellungnahme des Bundesrates: "Eine seriöse Prüfung der Gewissensgründe in einer Weise, die auch den Gesuchstellern gerecht wird, hat ihren Preis." Man kann auch das Verfahren vereinfachen, aber wir sind ganz klar der Meinung, dass diese Vereinfachung nicht auf Kosten der Sache gehen kann, nicht auf Kosten der Qualität des Auswahlverfahrens und auch nicht auf Kosten der Wehrgerechtigkeit, die man dereinst hinterfragen kann, wenn genügend Überblick und genügend Aussagen über das neue Rekrutierungssystem vorhanden sind.
Deshalb beantrage ich Ihnen, diese Motion abzulehnen.