Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-12-12
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-12-12
Wortprotokoll
Die mit der Motion anvisierten Ziele, insbesondere jenes der Ausrichtung der Finanzpolitik auf das Wirtschaftswachstum, sind zu bejahen, auch vom Bundesrat. Aber der Weg, der vorgeschlagen wird, wird vom Bundesrat nicht unterstützt.
Auf der Einnahmenseite sind es sechs Punkte, die ich in Erinnerung rufen möchte:
1. Dass die Steuerhinterziehung bekämpft werden muss, ist unbestritten. Das wird auch von der Steuerverwaltung als eine prioritäre Zielsetzung verfolgt. Insbesondere bei unserer Revisionstätigkeit werden immer wieder Hinterziehungs- und Betrugstatbestände aufgedeckt; und wir gedenken, in diesem Bereich die Anstrengungen eher zu erhöhen.
2. Der Bericht Behnisch enthielt tatsächlich viele Vorschläge, welche zum Teil in Kombination mit Entlastungen gemacht wurden, mit dem Ziel, das Steuersystem zu verbessern. Aber die Vorschläge wurden in anderem Zusammenhang dann jeweils gestrichen und teilweise auch stark reduziert. Und es gibt keine Anzeichen dafür, dass sich die Grundsituation geändert hätte.
3. Volk und Stände lehnten im Jahr 2001 die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer sehr deutlich, mit Zweidrittelmehrheit, ab. Im Rahmen der Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform, Teil II, wurde die Einführung einer Beteiligungsgewinnsteuer als Gegenfinanzierung für die Entlastungen ebenfalls sehr deutlich abgelehnt. Das, Herr Hofmann, sind klare politische Antworten auf Ihre Begehren.
4. Die direkte Bundessteuer ist eine ausgesprochen progressive Steuer. Steuerpflichtige mit einem steuerbaren Einkommen von über 200 000 Franken machen weniger als 1,5 Prozent aller Steuerpflichtigen aus, aber sie entrichten mehr als einen Drittel des gesamten Aufkommens der direkten Bundessteuer. Eine weitere Verschärfung wäre hier schlicht nicht zielführend. Ich kann Ihnen aber sagen, dass degressive Besteuerungen für den Bund unter dem Aspekt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht infrage kommen.
5. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist vom Grossteil der Kantone abgelehnt worden, und der Bund hat eine Vernehmlassung zu ihrer Wiederaufnahme im Zusammenhang mit der neuen Finanzordnung gemacht. Das Vernehmlassungsergebnis, das wissen Sie, war äusserst negativ. Im Parlament liess sich dafür bisher keine Mehrheit finden. Die Kantone sind auch nicht bereit dazu; ausserdem haben noch nicht alle Kantone die Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeschafft.
6. In Bezug auf die Forderung nach einer Steuer zur Förderung der erneuerbaren Energien ist die Stossrichtung der Motion nicht klar ersichtlich. Im Bereich der Förderung von erneuerbaren Energien ist der Bund bekanntlich seit Jahren tätig, und nach den gescheiterten Energievorlagen im Jahr 2000 ist im Bereich zusätzlicher Energiebesteuerungen gewiss immer noch Zurückhaltung am Platz.
So viel zu den Einnahmen. Jetzt zu den Ausgaben; hier zwei Bemerkungen:
Erstens nehmen auch für den Bundesrat die Ausgaben im Bereich Bildung und Forschung eine prioritäre Stellung ein. Bildung und Forschung bleiben die wichtigsten Ressourcen unseres Landes, und bei keiner anderen Ausgabe lässt sich ein höherer Wachstumseffekt nachweisen. Ebenfalls eine hohe Priorität geniesst für den Bundesrat und auch für das Parlament der öffentliche Verkehr. Wir werden Ihnen bekanntlich demnächst eine sogenannte Infrastrukturvorlage unterbreiten und Ihnen darin beantragen, Projekte des Agglomerationsverkehrs zu finanzieren.
Dennoch, und jetzt komme ich zum zweiten Punkt, muss ich ganz deutlich sagen: Die Forderungen der Motion der SP-Fraktion sind in dieser Gesamtheit schlicht nicht finanzierbar. Ich kann Ihnen das mit ganz wenigen Zahlen zeigen. Ein Ausgabenwachstum zwischen 2006 und 2010 von jährlich 6 Prozent bei Bildung und Forschung - dies alleine - bedeutet in absoluten Zahlen jährlich Mehrausgaben von 1 Milliarde Franken. Ein Wachstum sodann beim öffentlichen Verkehr von sagen wir 3 Prozent - hier ist die Motion ja noch relativ unverbindlich - kostet ebenfalls 550 Millionen Franken pro Jahr. Wenn Sie die Entwicklungshilfe zwischen 2006 und 2010 auf 0,45 Prozent des Bruttovolkseinkommens steigern, bedeutet das auch jährliche Mehrausgaben von 450 Millionen Franken. Wenn ich nur diese drei Positionen zusammenzähle, dann stelle ich fest, dass das zu einem Ausgabenwachstum von jährlich 2 Milliarden Franken führt. Da, Frau Genner, müssen dann sehr viele Einnahmen kommen, wenn man wieder Handlungsspielräume gewinnen will. Dann müsste erst einmal dieser Ausfall kompensiert werden.
Zusammenfassend kann ich sagen, dass die mit der Motion anvisierten Ziele zwar zu bejahen sind, aber dass der Weg in keiner Weise dazu führt, Wachstum in diesem Lande zu generieren. Im Gegenteil, er würde dazu führen, dass wir binnen kurzem beträchtliche Mehrausgaben hätten.
Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, diese Motion abzulehnen.
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