Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-12-13
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-12-13
Wortprotokoll
Es geht auch um ein Element, das in jenem berühmten NLR-Bericht zur Hebung der Sicherheit der Luftfahrt genannt und empfohlen wurde; nämlich um eine Verbesserung der Sicherheit dadurch, dass ein Fehler oder eine Unkorrektheit angezeigt wird. Wir haben das immer empfohlen und legen jetzt dazu eine Vorlage vor. Aber das Ganze ist rechtsstaatlich relativ heikel, weil das Prinzip, wonach jede Übertretung rechtsgleich geahndet werden muss, geritzt wird. Aber es geht um die Frage, was uns wichtiger ist: die Verbesserung der Sicherheit in der Luftfahrt - dass untersucht wird, wenn ein Flugzeug über eine Piste hinausrollt, und dann die nötigen Konsequenzen daraus gezogen werden - oder die Akribie in der Ahndung von Fehlern, die jedermann bei der Arbeit unterlaufen [PAGE 1841] können. In dieser Abwägung wollen wir nun einen Schritt machen und sagen: Die Sicherheit ist uns wichtiger. Wir möchten aber deswegen die Formulierung so einschränkend wie möglich gestalten und uns darauf beschränken, dass derjenige, der die Mitteilung macht, nicht bestraft wird.
Nun zeigt sich natürlich ein Problem, da hat Herr Binder Recht. Das Problem ist folgendes: Wenn zum Beispiel zwei Piloten miteinander einen Fehler machen und der eine Pilot ihn meldet, dann darf es natürlich nicht sein, dass der, der den Fehler gemeldet hat, keine Konsequenzen gewärtigen muss, während der andere Pilot, der neben ihm gesessen ist, bestraft wird - und das nur, weil er den Fehler nicht auch noch gemeldet hat. Das ist eine richtige Beobachtung. Aber diese Frage möchten wir in der Verordnung regeln. Wir möchten das Prinzip auf Gesetzesstufe so eng wie möglich festlegen, damit derjenige, der einen Fehler beobachtet, ermuntert wird, ihn zu melden. Aber dieses Problem der Gruppe möchten wir auf Verordnungsebene regeln - im Sinne von Herrn Binder.
Damit es in dieser Frage keine Differenz zum Ständerat gibt, ersuche ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen.