Brunner Toni · Nationalrat · 2005-12-13
Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-13
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen im Namen meiner Minderheit die Streichung von Artikel 23e Absatz 2 Litera a.
Litera a betrifft die Kategorie der Nationalpärke. Wir haben heute in der Schweiz einen Nationalpark im Engadin, und er ist gerade wegen seiner Exklusivität recht beliebt, was Besucher, Umsatz und Wertschöpfung für die Region anbelangt. Herr Hämmerle, hier haben wir gar keine Differenz. Ich anerkenne das, es sind eindrückliche Zahlen, die der einzige schweizerische Nationalpark vorlegen kann. Das gehört gewürdigt, kann aber nicht als Argument gebraucht werden, es könnten dann sämtliche Pärke, die da noch entstehen sollen, mit gleichen Zahlen aufwarten.
Herr Hämmerle, Sie wissen ganz genau, dass regionale Naturpärke niemals solche Zuströme haben dürften wie ein richtiger Nationalpark. Die Absicht hinter dieser Auflistung der Kategorie Nationalpark im Natur- und Heimatschutzgesetz ist aber ja offensichtlich jene, dass man in unserem Land weitere Nationalpärke schaffen möchte. Damit - dessen müssen Sie sich auch als Präsident der Nationalparkkommission bewusst sein - wird Ihr Park seine Exklusivität verlieren, womöglich eben auch Umsatzzahlen, denn wenn die Exklusivität dahin ist, dann müssen Sie den Umsatz dann auch mit anderen Pärken teilen, und damit erhalten Sie Konkurrenz.
Damit lässt sich der Bund aber auch auf spektakuläre neue Ausgaben ein, denn wenn die neuen Pärke auf soviel Geld pochen, wie das der Ihrige jedes Jahr bekommt, geht das ins Geld. Es würde aber auch zu Spannungen und Ungleichheiten führen, wenn man die neuen Pärke gegenüber dem bisherigen ungleich behandeln würde. Ich denke, trotz dieser Anpassung im NHG ist die Schaffung einer eigenen Kategorie für Nationalpärke der falsche Weg, der beschritten werden soll. Denn es bleibt neben dem neuen Gesetz auch das bisherige Gesetz über den einzigen Nationalpark bestehen. Es gibt dann also sozusagen ein Gesetz neben dem Gesetz. Begründet wird das damit, dass der erste Nationalpark das Privileg einer speziellen Finanzierung brauche; er habe ja schliesslich auch eine Stiftung des Bundes als Trägerschaft; er sei auch der erste gewesen. Es wird dann auch gesagt, dass für die neuen Nationalpärke alles anders werden soll, z. B. möchte man generell von Beginn weg Umgebungszonen einführen und will damit natürlich auch die Bewirtschafter dort an die Kandare nehmen.
Die ganze Argumentation mutet eigenartig an. Man schreibt die Nationalpärke in ein neues Gesetz, schafft das alte aber nicht ab und hat dafür hundert Gründe. Wenn schon das alte Nationalparkgesetz für den bestehenden Park - für denjenigen im Engadin - bestehen bleibt, so möchte die Kommissionsminderheit Litera a streichen; und diese Minderheit besteht halt leider wieder im Wesentlichen nur aus Vertretern der SVP-Fraktion, aber ich habe mich vorhin gefreut über sämtliche Enthaltungen und Zustimmungen aus den anderen Fraktionen.
Mit dieser neuen Nationalparkkategorie wird jetzt auch wieder Tür und Tor geöffnet für neue Nationalpärke. Es ist absehbar, was dann passieren wird. Wenn wir diese Kategorien in diesem Gesetz festschreiben, wird es viele Leute geben, die gute oder weniger gute Ideen für neue Nationalpärke anreissen werden. Man wird in diesem Land ohne zwingenden Grund krampfhaft nach neuen Pärken suchen - [PAGE 1854] und die Finanzierungsgrundlage, über die Sie dann nachher hier drinnen noch abstimmen werden, regelt man jetzt auch schon. Es gibt doch keinen Grund, dann Regionen, die einen Nationalpark einrichten möchten, mit dem Argument zu beschwichtigen, ja, jetzt haben wir genug, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ich möchte Ihnen deshalb Folgendes ans Herz legen: Solange wir das alte Nationalparkgesetz haben und die Nationalpärke da geregelt sind, brauchen wir diese Kategorie nicht in diesem Natur- und Heimatschutzgesetz zu verankern.