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Messmer Werner · Nationalrat · 2005-12-13

Messmer Werner · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-13

Wortprotokoll

Ein Blick auf unsere Nachbarländer macht deutlich, dass in Bezug auf Natur- und Nationalpärke ein riesiger Unterschied besteht: Frankreich zählt deren 52, Deutschland 44, Österreich 38 und Italien 147. All diese Nachbarländer glauben, mit diesem Marktsegment ein zukunftsträchtiges Potenzial für den Tourismus und das einheimische Gewerbe gefunden zu haben. Bei diesen Zahlen hört es sich schon beinahe exotisch an, wenn wir feststellen müssen, dass unsere Schweiz mit ihrer einzigartigen Landschaftsvielfalt nur gerade einen einzigen Naturpark unterhält. Verschiedene parlamentarische Vorstösse, die bereits in den Neunzigerjahren eingereicht wurden, verlangen deshalb, dass auch in unserem Land gesetzliche Grundlagen für die Errichtung weiterer Pärke geschaffen werden.

Die vom Bundesrat in Auftrag gegebene Teilrevision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz geht auf diese Vorstösse zurück. In der Vernehmlassung Ende 2002 wurde der Gesetzentwurf von Kantonen, Parteien und Verbänden mehrheitlich begrüsst. Der Entscheid des Bundesrates im Februar 2004, die Vorlage aus der Legislaturplanung zu streichen, stiess daher auf heftigen Widerstand. 340 Gemeinden unterzeichneten in kürzester Frist eine Petition, um eine Korrektur dieses Entscheides zu bewirken. Ebenso wurden noch in der Frühjahrssession 2004 zehn parlamentarische Vorstösse mit der Aufforderung an den Bundesrat eingereicht, dem Parlament sofort eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten.

Die Motion Marty Dick mit dem entsprechenden Inhalt wurde in beiden Räten mit guten Mehrheiten angenommen und damit zum Auftrag an den Bundesrat erhoben. Der Bundesrat hat die Vorlage am 23. Februar 2005 verabschiedet, überliess es aber in seinem Entwurf dem Parlament, über die Frage der Finanzierung und deren Formulierung zu entscheiden. Der Ständerat hat inzwischen diese Revision am 16. Juni 2005 einstimmig verabschiedet, mit dem Text, der Ihnen auf der Fahne vorliegt. Die nationalrätliche UREK hat nun in zwei Sitzungen dieses Geschäft ebenfalls beraten und beantragt Ihnen mit 16 zu 7 Stimmen Zustimmung. Dabei gilt es zu beachten, dass die Vertreter aller Parteien, mit Ausnahme der SVP, geschlossen hinter dieser Vorlage standen.

Was hat nun unsere Kommission zu diesem eindeutigen Beschluss bewogen?

1. Pärke sind auch in der Schweiz für ländliche Regionen eine Chance, gerade auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Die Kommission hat sich anlässlich einer Anhörung von Experten über die verschiedenen Aspekte von Pärken informiert. Obwohl er der einzige in unserem Land ist, gehört der Schweizerische Nationalpark im Engadin zur Champions League der Nationalpärke. Um diese Errungenschaft, um die wir auch international beneidet werden, weiterhin zu sichern, wird das Nationalparkgesetz aus dem Jahre 1980 für diesen Park beibehalten.

Mit der vorliegenden Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz sollen jedoch weitere Pärke in wertvollen Landschaften der Schweiz möglich werden. Dies insbesondere dort, wo nicht primär der Naturschutz, sondern das sinnvolle Miteinander von Natur und Wirtschaft in geeigneten ländlichen Gebieten als Chance genutzt werden kann. Die sehr erfreulichen regionalwirtschaftlichen Effekte, die sich aus dem Betrieb des heutigen Nationalparks ergeben, sind wissenschaftlich untersucht und belegt. Jeder Franken, den der Bund dort einsetzt, führt zu regionalem Einkommen in der Höhe von rund 6 Franken. Entsprechende positive Impulse auf die regionale Wirtschaft sind auch in unseren Nachbarländern hinlänglich bekannt.

Die in der Anhörung vorgestellten Projekte Binntal im Oberwallis und jenes im Entlebuch, aber auch die Besprechung anderer Projekte haben im Wesentlichen drei Dinge aufgezeigt:

Erstens müssen besondere Natur- und Kulturwerke vorhanden sein, damit diese als Kapital in Wert umgesetzt werden können.

Zweitens ist ein Parkprojekt ein ausgesprochen demokratischer und partizipativer Prozess, der sich ausgezeichnet eignet, einen Aufbruch in die Wege zu leiten, die Zusammenarbeit und Zusammengehörigkeit zu stärken und die Bevölkerung für die Werte der Landschaft zu sensibilisieren.

Drittens - das ist gerade für mich als einem, der sich für gute Chancen unseres regionalen Gewerbes besonders einsetzt, wichtig - wird durch die Idee eines Parkprojektes die Initiative gefördert, neue regionale Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und bestehende über ein Label zu vermarkten. Dies kommt vor allem der Landwirtschaft, dem Tourismus und dem regionalen Gewerbe zugute.

Nach der Annahme der Rothenturm-Initiative durch das Volk 1987 war die Naturschutzpolitik des Bundes tendenziell auf Verbote und Gebote ausgerichtet. Um wertvolle Lebensräume vor übermässiger Nutzung oder gar Zerstörung zu bewahren, war dies wohl auch angezeigt. Die Erfahrungen im Vollzug haben aber gezeigt, dass das Verordnen und Diktieren von oben nach unten zu Widerstand bei den Betroffenen führt, die diesen Schutz umsetzen müssen. Für einen wirkungsvollen, befriedigenden Natur- und Landschaftsschutz braucht es heute aber vermehrt Partnerschaften zwischen Nutzern und Schützern. Solche Partnerschaften sind die Voraussetzung für Projekte, welche in den dazu geeigneten Regionen entstehen sollen. Neue Pärke sollen also freiwillig, partnerschaftlich und demokratisch von unten nach oben entstehen. Um dies glaubwürdig zu machen, hat Ihre UREK einen entsprechenden Artikel eingebaut, nämlich Artikel 23e Absatz 3 mit folgendem Wortlaut: "Sie" - die Naturpärke von nationaler Bedeutung - "entstehen unter demokratischer Mitsprache der Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden."

Mit der vorliegenden Revision werden also lediglich Rahmenbedingungen und ein Förderinstrument geschaffen, um die Eigeninitiative in den Regionen anzuerkennen und zu unterstützen. Keinesfalls wird der Bund damit bestimmen können, wo Pärke und wie viele Pärke in der Schweiz entstehen sollen. Ebenso können die Naturpärke oder Naturerlebnispärke nur errichtet werden, wenn die betroffenen Nutzer bereit sind, ihre Nutzung in der Kernzone zugunsten der Naturprozesse teilweise einzuschränken.

Diesen Grundsätzen hat Ihre Kommission also klar zugestimmt. Die Mehrheit bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten.