Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-09-19
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-09-19
Wortprotokoll
Nachdem ausdrücklich verlangt wurde, ich solle dazu noch etwas sagen, vielleicht Folgendes: Durch die Befreiung der landwirtschaftlichen Fahrzeuge von der LSVA sind die Forderungen des Postulates teilweise abgedeckt. Die verlangte Ausdehnung auf alle Fahrzeuge, die im betrieblichen Gütertransport auf Landwirtschaftsbetrieben oder für Transporte zwischen Hof und Verarbeitungsbetrieben eingesetzt werden, kann nicht infrage kommen. Die Gründe sind mit Ausnahme der hier nicht möglichen Verlagerung auf die Bahn dieselben wie bei den anderen Vorstössen. Eine entsprechende Ausnahmeregelung wäre kaum kontrollierbar. Die Fahrzeuge könnten ja auch anders eingesetzt werden. Das würde auch gegen das Prinzip der Gleichbehandlung verstossen. Es gibt keine stichhaltigen Gründe, um vom Verursacherprinzip abzuweichen. Auch die Landwirtschaft kann vom Produktivitätsgewinn durch die Erhöhung der Gewichtslimite profitieren. Aber wie gesagt: Ein Teil der Forderungen wurde ja übernommen. Von daher ist das Postulat erfüllt.