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Huber Gabi · Nationalrat · 2005-12-13

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-13

Wortprotokoll

Im Namen der FDP-Fraktion ersuche ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen.

Unserer Fraktion war es vor allem ein Anliegen, dass die Pflicht zur Rotation bei der ordentlichen Revision gelten soll und nicht nur einfach bei Publikumsgesellschaften, wie dies die frühere Fassung des Ständerates vorsah. Dieses Hauptanliegen wäre mit dem Antrag der Mehrheit erfüllt.

Nun haben wir noch eine Differenz bezüglich der Frage: Rotation nach fünf oder nach sieben Jahren? Wir wissen, in den USA gelten die fünf Jahre, und für diese Frist setzt sich auch der Bundesrat ein. Es bleibt eine Ermessensfrage, welche Zeitspanne wir festlegen. Wir haben auch zur Kenntnis genommen, dass der EU-Rat sich für sieben Jahre im Sinne einer Maximalvorschrift entschieden hat. Die einzelnen Staaten können selber eine kürzere Frist wählen. Mit der Frist von sieben Jahren wären wir aber durchaus bei den Leuten. Ich möchte auch daran erinnern: Wer eine kürzere Frist möchte, kann dies in den Statuten festlegen. Die Gesellschaften wären hier also frei, kürzere Fristen in den [PAGE 1825] Statuten anzusetzen. Ich möchte auch daran erinnern, dass das gleiche Mandat erst nach einem Unterbruch von drei Jahren wieder aufgenommen werden kann. Das ist im internationalen Vergleich eine relativ lange Frist und muss auch ins Verhältnis gesetzt werden zum Wechsel in der Revision nach maximal sieben Jahren, welchen wir Ihnen beantragen. Im internationalen Feld nämlich beträgt der Unterbruch bei der Ausübung eines Mandates ein bis zwei Jahre, und bei uns wären es drei Jahre.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen im Namen der FDP-Fraktion, die Mehrheit zu unterstützen.