Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2005-12-13
Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-13
Wortprotokoll
Auslöser für diese Vorlage sind verschiedene Revisionen von Gebührenverordnungen des UVEK, wobei festgestellt wurde, dass diese in einigen Bereichen nicht über eine ausreichende gesetzliche Grundlage verfügen. In Form eines Sammelerlasses soll mit dieser Vorlage die erforderliche formelle gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Der Erlass beinhaltet eine Anpassung des Eisenbahngesetzes, des Personenbeförderungsgesetzes, des Luftfahrtgesetzes, des Rohrleitungsgesetzes und des Elektrizitätsgesetzes. Neu soll die Grundlage für eine sogenannte Aufsichtsabgabe geschaffen werden. Der Ständerat ist mit 20 zu 18 Stimmen nicht auf die Vorlage eingetreten. Auch unsere Kommission hat sich mit 16 zu 9 Stimmen für Nichteintreten entschieden.
Was hat es nun mit dieser offensichtlich ungeliebten Aufsichtsabgabe auf sich? Allgemeine Aufsichtstätigkeiten wie die Pflege des Informationsaustausches mit ausländischen Aufsichtsbehörden, die Beobachtung neuer [PAGE 1834] Entwicklungstendenzen im betreffenden Aufsichtsbereich, die Ausfertigung von Marktstudien, die Durchführung von Informationsveranstaltungen usw. lassen sich nicht durch Gebühren finanzieren, da sie nicht individuell einzelnen der Aufsicht unterstellten Personen oder Gesellschaften zugerechnet werden können. Die betreffenden Kosten sind im Übrigen auch zu hoch, um bei der Festsetzung der Gebühren als allgemeiner Aufwand der leitenden Behörde im Rahmen einer Gesamtkostenrechnung berücksichtigt zu werden. Der Kostendeckungsgrad lässt sich daher nur verbessern - und darum geht es dem Bundesrat vor allem -, wenn zusätzlich zu den Gebühren auch eine jährliche Pauschale erhoben wird, welche von den Beaufsichtigten unabhängig von der Beanspruchung einer Amtshandlung der Aufsichtsbehörde entrichtet wird. Solche Jahrespauschalen werden als Aufsichtsabgaben bezeichnet, wenn sie von den einer staatlichen Aufsicht unterstellten Personen zur Finanzierung allgemeiner Aufsichtskosten entrichtet werden, die nicht durch Gebühren gedeckt werden können - so die etwas komplizierte Definition in der Botschaft.
Welche Gesetze wären nun davon betroffen? Es geht wie gesagt einmal um das Eisenbahngesetz, dann um das Personenbeförderungsgesetz und um das Luftfahrtgesetz. Dem Bundesrat geht es bei dieser Vorlage vor allem um das Luftfahrtgesetz. Gleich drei neue Artikel sollen hier eingefügt werden: einmal ein Artikel zur Deckung der Aufsichtskosten, dann ein Artikel für eine jährliche Konzessionsabgabe für die Ausübung des Rechtes, Linienflüge durchzuführen, und ein Artikel für eine Konzessionsabgabe für die Ausübung des Rechtes, einen Flughafen betreiben zu dürfen. Es geht also vor allem um diese Vorlage. Betroffen wären auch das Rohrleitungsgesetz und das Elektrizitätsgesetz.
Im Ständerat, der wie gesagt nicht auf die Vorlage eingetreten ist, wurde etwa so argumentiert: Wenn die Steuermittel knapper werden, dann sucht der Bundesrat andere Wege, um sich Mittel zu beschaffen, und ein solcher Weg wäre diese Vorlage, weil damit eine Grundlage geschaffen werden soll, die dem Bundesrat weitere Einnahmen ermöglichen müsste. Bemängelt wurde im Ständerat vor allem, dass kein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt wurde, dass also die Kantone hier nicht einbezogen wurden. Dann wurde auch argumentiert, dass es hier um eine Angelegenheit der Kantone gehe - es geht ja um Steuern -, dass das ein Eingriff in das Recht der Kantone wäre und dass es sich um eine neue Art von Abgabe handle, die zwischen normalen Gebühren und allgemeinen Steuern anzusiedeln wäre. Dies vor allem sind die Argumente, weshalb der Ständerat nicht auf die Vorlage eingetreten ist.
Zur Beratung der Vorlage in der UREK: Sie hat sich im Januar 2005 klar dafür ausgesprochen, dass eine Vernehmlassung durchgeführt werden muss. Sie ist dann auch erfolgt. Die Vernehmlassungsergebnisse lassen sich in etwa wie folgt zusammenfassen: Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer befürwortet zwar die Absicht des Bundesrates, die Gebühren und Abgaben, die bereits heute erhoben werden, auf eine saubere gesetzliche Grundlage zu stellen. Mit Erstaunen wird zur Kenntnis genommen, dass dies offenbar nicht so ist, dass aber diese Abgaben problemlos erhoben wurden. Es wird auch bemängelt, dass sich der Bundesrat hier über den Verordnungsweg eine Kompetenz geben lassen will, um Aufsichts- und Konzessionsabgaben zu erheben. Dieser Teil der Vernehmlassung wird abgelehnt.
Das Kernstück der Vorlage betrifft wie gesagt die Aufsichtsabgaben an das Bazl. Wir wissen, dass das Bazl reorganisiert werden musste. Es wurden, auch durch das Parlament, enorm viele zusätzliche Stellen bewilligt. Das hat natürlich Kostenfolgen. Der Bundesrat will nun einen Teil der Mehrkosten für das Bazl nicht einfach über Steuergelder, sondern eben über Einnahmen finanzieren, indem diese Aufsichtsabgaben erhoben würden.
Es geht bei der Vorlage also vor allem um Belastungen der Luftfahrt, die natürlich auch den Luftfahrtstandort Schweiz negativ beeinflussen würden. Insofern widersprechen solche Abgaben auch dem luftfahrtpolitischen Bericht des Bundesrates. Dort heisst es nämlich, man wolle die politischen Bedingungen für die Schweizer Luftfahrt verbessern, also auch die Bedingungen für den Wettbewerb mit Flughäfen im benachbarten Ausland. Es wird im luftfahrtpolitischen Bericht aber erwähnt, dass gewisse Sicherheitsaufgaben in Zukunft eher vom Staat finanziert oder zumindest nicht den Flugunternehmen angelastet werden sollten. Sollten wir auf dieses Geschäft eintreten, würden wir diese Standortvorteile der Schweiz in der Folge sicher beeinträchtigen. Das wird im luftfahrtpolitischen Bericht eigentlich abgelehnt.
Schon jetzt werden im Bazl über Gebühren ja etwa 8 Millionen Franken Einnahmen pro Jahr generiert. Mit dieser Revision werden vom Bundesrat beim Bazl zusätzliche Einnahmen in der Höhe von etwa 5 Millionen Franken angestrebt. Im Gegensatz zum Bazl verlangen andere Ämter, die auch Aufsichtsaufgaben wahrnehmen, kaum Gebühren. Beim Bundesamt für Energie machen die Gebühren beispielsweise lediglich 30 000 Franken im Jahr aus.
Trotz der Argumente des Bundesrates für eine Kompetenz zur Einführung von Aufsichtsabgaben hat es eine Mehrheit der Kommission abgelehnt, auf die Vorlage einzutreten. Sie hat es somit abgelehnt, neue Abgaben für Aufsichtsfunktionen einzuführen, die der Bund aufgrund seiner hoheitlichen Zuständigkeit wahrnimmt. Es handelt sich bei diesen Funktionen ja um ureigene Staatsaufgaben, deren Kosten nicht den Unternehmen, die der Aufsicht unterstellt sind, überbunden werden können. In den anvisierten Bereichen geht es vor allem um Betriebe im Service public. Betroffen wären von diesen Abgaben letztlich die Konsumenten. Das waren die Hauptgründe dafür, dass Ihnen die Mehrheit der UREK-NR beantragt, nicht auf diese Vorlage einzutreten.