Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-12-13
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-12-13
Wortprotokoll
Ich gebe zu, dass wir durch die Reaktion des Ständerates und jetzt auch durch jene der Mehrheit Ihrer Kommission etwas überrascht sind. Denn es war nie unsere Absicht, hier eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um unsere raffgierige Hand ausstrecken zu wollen und die Staatsquote zu erhöhen - wir waschen unsere Hände in ordnungspolitischer Unschuld.
Diese Vorlage ist nur dafür gedacht gewesen, eine saubere gesetzliche Grundlage für Gebühren und Abgaben zu schaffen, die entweder schon bestehen oder die Sie, das Parlament, ausdrücklich wünschen. Nun nehmen wir zur Kenntnis, dass der Ständerat und die Mehrheit Ihrer Kommission gar nicht auf die Vorlage eintreten wollen. Wir nehmen auch zur Kenntnis, was in der Vernehmlassung geäussert wurde. Ich möchte Ihnen aber etwas in Erinnerung rufen: Als nach dem NLR-Bericht das Bazl völlig reorganisiert werden musste, sind wir mit einer Vorlage gekommen und haben Ihnen 60 neue Stellen beantragt. Das führte zu einem langen Hin und Her in Ihren Kommissionen, und Sie haben damals von uns ausdrücklich verlangt, dass die Hälfte dieser 60 Stellen durch Gebührenerhöhungen finanziert werden solle. Das haben wir dann so vorgesehen. Das betrug 5 Millionen Franken und war der Hauptgrund für diese Vorlage. Die Finanzkommission hat für das Budget des nächsten Jahres die Hälfte dieser 5 Millionen Franken bereits ausdrücklich eingestellt, nämlich 2,5 Millionen Franken. Sie hat damit gerechnet, dass diese Gebühren kommen. Das ist die Hauptargumentation für die ganze Vorlage.
Es geht um die Aufsichtsabgaben beim Bazl. Dazu zwei Beispiele:
1. Die Inspektion: Das Bazl muss Fluggesellschaften inspizieren, es muss einzelne Flugzeuge inspizieren. Sie haben zu Recht die schwarze Liste verlangt. Das Bazl soll sagen, für welche Fluggesellschaften ein Verbot gilt, zum Teil auch, welche einzelnen Flugzeuge nicht mehr fliegen dürfen. Das heisst, das Bazl macht stichprobenweise Inspektionen, nach einem genauen Plan. Bei diesen Inspektionen zeigt sich, dass natürlich die meisten Flugzeuge und Fluggesellschaften absolut korrekt sind. Ist es jetzt richtig, wenn diese Abgabe von denjenigen bezahlt wird, die zu keinerlei Beanstandungen Anlass geben, nur weil bei ihnen gerade zufällig die Stichprobe durchgeführt wurde?
2. Das Bazl hat die Aufgabe, die wirtschaftliche Situation der Luftfahrtunternehmen im Auge zu behalten; es ist eine gesetzliche Aufgabe. Nach dem Swissair-Grounding gab es Kritiken, das damalige Bazl habe das nicht richtig gemacht; es hätte all das voraussehen müssen. Wer soll diese Aufgabe des Bazl zahlen? Der Steuerzahler? Wir sind der Meinung, letztlich sollten das die Fluggesellschaften bezahlen und nicht der Steuerzahler. Deswegen haben wir Ihnen das vorgeschlagen. Das funktioniert im Übrigen bei der Bankenaufsicht genau nach diesem Muster, bei der Aufsicht im Privatversicherungswesen ebenfalls. Wir empfänden dies als eine gerechte Lösung. Wenn Sie sie jetzt ablehnen, müssen wir uns nach anderen Einnahmequellen für diese staatliche Tätigkeit umsehen. Die ungerechteste Lösung wäre diejenige der Steuern. Wir müssten allenfalls die bestehenden Gebühren anheben. Aber irgendwie muss diese Aufgabe berappt werden.