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Randegger Johannes · Nationalrat · 2005-12-13

Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-13

Wortprotokoll

Der Ständerat hat am 6. Dezember den Bildungsrahmenartikel mit 32 zu 0 Stimmen angenommen und dabei gegenüber der Vorlage des Nationalrates drei Differenzen geschaffen. Zwei Differenzen sind politisch von geringfügiger Bedeutung und waren deshalb auch in der Kommission völlig unbestritten. Die erste betrifft den Titel des Bundesbeschlusses, der neu aussagekräftiger formuliert ist und "Bundesbeschluss über die Neuordnung der Verfassungsbestimmungen zur Bildung" heisst. Zweitens wurde Artikel 65 Absatz 1, der dem Bund die Kompetenz gibt, statistische Daten zu erheben, um den Bereich Forschung erweitert.

Bei der dritten Differenz geht es um den Ziel- und Programmnormartikel 61a, Bildungsraum Schweiz, also um einen zentralen Artikel in der neuen Bildungsverfassung. Absatz 1 dieses Artikels lautet wie folgt: "Bund und Kantone sorgen gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz." In der Herbstsession hat unser Rat diesen Absatz auf Antrag von Kollege Triponez mit dem folgenden Satz ergänzt: "Sie" - gemeint sind Bund und Kantone - "setzen sich für die Gleichwertigkeit von rein schulischer und beruflicher Bildung ein." Sowohl vom Antragsteller wie auch von [PAGE 1828] unterstützenden Votanten ist damals betont worden, dass diese Formulierung noch nicht den Ansprüchen eines Verfassungstextes genüge und es dem Ständerat überlassen sein solle, eine treffendere Formulierung zu finden, die dem Anliegen der Gleichwertigkeit verschiedener Bildungswege als Verfassungszielnorm entgegenkomme. Es ist damals auch immer wieder betont worden, dass es in erster Linie um die gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung gehe und erst in zweiter Linie finanzielle Ansprüche für die berufliche Aus- und Weiterbildung zum Ausdruck gebracht werden sollen.

Die ständerätliche WBK hat sich, wenn auch mit wenig Begeisterung, mit grosser Ernsthaftigkeit dem Anliegen des Nationalrates gestellt. Die Diskussion wurde vor dem Hintergrund geführt, dass Artikel 61a neben dem zitierten ersten Absatz in Absatz 2 als Zielnorm auch die Koordinationspflicht für Bund und Kantone in der Ausgestaltung des Bildungsraumes Schweiz enthält. In diesem Bildungsraum ergänzen sich somit allgemeinbildende und berufsbezogene Bildungswege. Der Erfolg und die Zukunft dieses Systems hängen aber nicht alleine vom Bund und von den Kantonen ab, sondern auch von der Gesellschaft und insbesondere von den Eltern, die den Bildungsweg ihrer Kinder mitbestimmen.

Unter diesem Blickwinkel hat die ständerätliche WBK das Anliegen des Nationalrates aufgenommen und neu Absatz 3 formuliert: Bund und Kantone sollen sich dafür einsetzen, "dass allgemeinbildende und berufsbezogene Bildungsgänge eine gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung finden". Dadurch wurde das Anliegen verdeutlicht und präzisiert.

Gleichzeitig wird festgestellt, dass der Bildungsraum Schweiz nicht nur von Bund und Kantonen allein, sondern gemeinsam mit der Gesellschaft verwirklicht wird. Es wurde auch klar zum Ausdruck gebracht, dass sich aus dieser Zielnorm keine Rechtsansprüche oder Ansprüche auf finanzielle Unterstützung ableiten lassen. Derartige Ansprüche sind auf Gesetzesebene zu regeln.

Unsere Kommission hat sich mit 19 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung überaus deutlich der Fassung des Ständerates angeschlossen. In der Kommission wurde insbesondere hervorgehoben, dass der Beschluss des Ständerates von der Sache her sinnvoll sei und in die richtige Richtung weise, ohne dabei vom Pfad der Tugend einer sauberen Verfassungssprache allzu sehr abzuweichen.

Verschiedentlich wurde auch festgestellt, dass eine weitere Diskussionsrunde über das Anliegen nichts Neues an Erkenntnissen bringen würde und die Differenz zum Ständerat noch in dieser Session zu beseitigen sei, damit der Schwung der Erneuerung in der Bildungslandschaft erhalten bleibt und das Volk bereits am 27. Mai 2006, wie vom Bundesrat vorgesehen, über die neue Bildungsverfassung abstimmen kann. Die Kritik am Text des Ständerates richtete sich vor allem auf das Adjektiv "gesellschaftlich", das man lieber gestrichen hätte. Diesen Antrag hat die Kommission, wie bereits erwähnt, sehr deutlich, mit 19 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, abgelehnt.

Damit darf ich feststellen, dass nach siebenjähriger Kommissionsarbeit nun heute und hier festzuhalten ist: Was lange währt, wird endlich gut!