Walter Hansjörg · Nationalrat · 2005-12-14
Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-14
Wortprotokoll
Ich spreche zur Frage der Deklaration. Es erstaunt mich nicht, dass als letzte Differenz in diesem Gesetz die Frage der Deklaration von Nahrungsmitteln aus tierischer Produktion übrig geblieben ist. Diese Differenz zeigt auf, dass zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat fundamentale Unterschiede in der Auffassung über eine korrekte und informative Deklaration bestehen. [PAGE 1857]
Unser Rat hat sich in den letzten Jahren und vor einem halben Jahr für eine informative Deklaration ausgesprochen, um den Konsumenten die Identität des Produktes aufzuzeigen. So haben wir uns auch einstimmig für die sogenannte Positivdeklaration ausgesprochen. Dort, wo die Deklaration gesetzlich umfassend geregelt ist - in den Artikeln 14 bis 18 des Landwirtschaftsgesetzes -, ist diese Positivdeklaration in Artikel 16 nach dem Willen des Nationalrates ergänzt worden. Diese Positivdeklaration ist nach internationalen Handelsregeln nichtdiskriminierend, was bei der Formulierung des Gesetzes betreffend Deklaration im Tierschutzgesetz mindestens fraglich wäre.
Die Positivdeklaration gestattet eine freiwillige Auslobung unserer Produktionsmethoden. Die Herkunft der Produkte ist bei der Deklaration zwingend zu bezeichnen. Hier besteht eigentlich kein neuer Handlungsbedarf, welcher sich in diesem Gesetz niederschlagen müsste. Inzwischen ist die Positivdeklaration für die Umsetzung sogar in der Lebensmittelhygieneverordnung aufgenommen worden.
Interessant ist die Feststellung - das ist nun für unsere Fraktion entscheidend -, dass die Verwaltung, welche sich immer gegen die gesetzliche Verankerung des Prinzips der Positivdeklaration geäussert hat, das in der Verordnung aufgenommen hat.
Der Ständerat hat aber darüber noch nicht entschieden. Für uns ist es fraglich, ob der Ständerat auf die Positivdeklaration einschwenkt und mitmacht, obschon das hier einstimmig beschlossen ist. Die WAK des Ständerates berät dieses Geschäft erst in der Sitzung vom Januar. Für uns ist es ganz entscheidend, wie sich der Bundesrat und mit ihm die Verwaltung zu dieser parlamentarischen Initiative stellen.
Ich stelle nun Herrn Bundesrat Couchepin folgende Frage: Können Sie uns klar machen, dass sich die Verwaltung und insbesondere auch das Bundesamt für Gesundheit im Ständerat für die Positivdeklaration einsetzen und dafür sorgen, dass es nicht nochmals eine Differenz gibt? Wenn die Antwort darauf befriedigend ausfällt, so sind die SVP-Fraktion und wahrscheinlich noch andere hier im Saal bereit, auf eine zusätzliche Deklaration zu verzichten und mit dieser Positivdeklaration im Landwirtschaftsgesetz zu fahren. Wir sind auf Ihre Ausführungen gespannt, Herr Bundesrat.