Stöckli Hans · Nationalrat · 2005-12-14
Stöckli Hans · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-14
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion beantragt Ihnen, die Bundesbeschlüsse I und II gutzuheissen und den Bundesbeschluss III, wie es der Ständerat tat, an den Bundesrat zurückzuweisen. Bekanntlich geht es ja nicht um die Standortfrage; St. Gallen wurde ausgewählt, und das Bundesverwaltungsgericht soll auch in dieser Stadt seinen Platz finden. An diesem Entscheid soll nicht gerüttelt werden. Es geht auch nicht darum, eine Verzögerung zu bewirken. Nachdem aber der Ständerat bekanntlich mit 33 zu 6 Stimmen klar die Rückweisung beschlossen hat, beschleunigen wir das Verfahren, wenn auch wir die Rückweisung beschliessen, denn bekanntlich brauchte es nach Artikel 89 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes einen Rückkommensentscheid des Ständerates, damit in der Sache materiell entschieden werden könnte. Es gibt in dieser Hinsicht keine Anzeichen, dass der Ständerat dies tun möchte.
Worum geht es? Es geht darum, dass die SP-Fraktion Mühe hat, dass ein Bundesverwaltungsgerichtsgebäude, das auf lange Zeit angelegt ist, das neu erstellt wird, nur gemietet werden soll. Es ist inakzeptabel, dass die Mietlösung teurer zu stehen kommt, als wenn der Bund selbst als Bauherr auftreten würde, und zwar geht es um mindestens 6 Millionen Franken. Deshalb ist es sicher richtig, dass diese Vorlage nochmals überprüft wird. Es geht nicht darum, Vorwürfe darüber zu machen, wie es zu diesem Problem gekommen ist. Mit der Rückweisung, wie sie der Ständerat beschlossen hat, kann das Parlament frei entscheiden, ob es das Eigentum oder die Miete bevorzugt.
Natürlich - und da sind wir uns einig - muss der Kanton St. Gallen noch einen Schritt tun, sich noch etwas in Bewegung setzen, so wie es die anderen, unterlegenen Kantone gemacht hätten und wie es auch der Kanton Tessin gemacht hat. Zweifellos widerspricht der Antrag, den ich hier stelle, nicht dem Prinzip von Treu und Glauben, weil ja unter allen Umständen auch eine Eigentumslösung möglich ist und - das ist wichtig - weil der Bundesrat die Verträge selbstverständlich immer unter dem Vorbehalt der Zustimmung des finanzkompetenten Organs, der Bundesversammlung, gemacht hat.
Die Rückweisung gibt dem Bundesrat die Chance, einen Entscheid, den wir hier im Rahmen des EP 2003 gefällt haben, einen falschen Sparentscheid, zu korrigieren.
Ich ersuche Sie, die Vorlagen 1 und 2 gutzuheissen und die Vorlage 3 an den Bundesrat zurückzuweisen.