Weigelt Peter · Nationalrat · 2005-12-14
Weigelt Peter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-14
Wortprotokoll
Nachdem sich die meisten Fragen der heute zu behandelnden dringlichen Interpellationen wie auch die Voten meiner Vorredner - Kollege Walker war ein Beispiel dafür - auf die - politisch korrekt ausgedrückt - ungeschickte Kommunikation des Bundesrates und deren unmittelbare Folge für das Unternehmen Swisscom und dessen Positionierung im Markt bezogen haben, möchte ich an dieser Stelle den Fokus etwas öffnen: Ich möchte das Problem staatlicher Beteiligungen an privaten, hier gar börsenkotierten Unternehmen näher beleuchten.
Grundsätzlich ist klar, dass sich die Risikofähigkeit eines rein privatwirtschaftlich ausgestalteten Unternehmens anders darstellt als diejenige einer öffentlichen Unternehmung. Denn die Risikoanalyse wägt auf staatlicher Seite Faktoren ab, die mit dem Wesen des Unternehmens wenig bis nichts zu tun haben, beispielsweise wenn Strukturrisiken oder Risiken des staatlichen Ausgleiches über Markt- und Technologierisiken gestellt werden. Dass diese unterschiedliche Risikoanalyse auch zu strategisch unterschiedlichen Perspektiven führt, ist gerade im Fall der Swisscom zwingend. Die Swisscom hat sich in einem sehr dynamischen Markt zu bewähren, in einem Markt, der technologisch in einem Aufbruch ist. Gleichzeitig hat sie aber als Basisdienstleisterin für unsere Volkswirtschaft und für unsere Bevölkerung zu dienen, also Strukturforderungen zu erfüllen und in der Grundversorgung staatspolitischen Aufgaben gerecht zu werden. Dass dieser Spagat mit dem Bund als Hauptaktionär nicht zu machen ist, lag und liegt wohl auf der Hand.
Erstaunlich ist daher, dass sich der Bundesrat im Sommer 2005, also vor nicht einmal einem halben Jahr, in der Beantwortung der Interpellation Robbiani Meinrado 05.3111 auf die Frage nach Auslandengagements noch sehr klar positioniert hat. Ich zitiere aus der Antwort vom 3. Juni 2005: "Die strategischen Ziele des Bundesrates verlangen bezüglich Kooperationen und Beteiligungen, dass die Swisscom Auslandbeteiligungen nur tätigt, wenn diese langfristig zur Steigerung des Unternehmenswertes beitragen, führungsmässig eng betreut werden können und dem Risikoaspekt genügend Rechnung tragen. Die Kompetenz für die Genehmigung der Unternehmensstrategie wie auch die Akquisition von Unternehmen liegt jedoch beim Verwaltungsrat der Swisscom. Der Bund ist mit einem Staatsvertreter im neunköpfigen Verwaltungsrat vertreten und lässt sich regelmässig vom Staatsvertreter über die Unternehmensstrategie und die wichtigsten Geschäfte informieren." Dieser bundesrätlichen Antwort vom 3. Juni 2005 gibt es eigentlich nichts beizufügen, denn sie ist eine sachgerechte Darstellung der Zusammenarbeit zwischen einem Hauptaktionär - hier dem Bund - und dem Verwaltungsrat.
Nun ist es offensichtlich so, dass diese Spielregeln nicht einzuhalten sind. Denn die bundesrätliche Vorgabe, dass der Verwaltungsrat dem Risikoaspekt genügend Rechnung trägt und tragen muss, ist angesichts meiner einleitenden Ausführungen zum Thema Risikoanalyse letztlich sinnlos. Denn der Verwaltungsrat eines börsenkotierten Konzerns kann niemals dieselbe Risikoperspektive haben wie die öffentliche Hand. Deshalb ist auch eine Delegation der Risikobewertung unmöglich.
Nimmt man diese Erkenntnis als Massstab für die Frage, ob die Swisscom ganz privatisiert werden soll oder nicht, so liegt die Antwort auf der Hand: Nur eine vollständig privatisierte Swisscom ist in der Lage, sich den anstehenden Herausforderungen des globalen Marktes und der technologischen Herausforderung einer kommunikativen Zukunft zu stellen. Diese Erkenntnis führt zudem zum Schluss, dass bei einem Verzicht auf eine vollständige Privatisierung - wohl konsequenterweise - eine Rückführung in eine zu hundert Prozent vom Staat beherrschte Unternehmung kaum sachgerecht wäre. Wenn wir akzeptieren, dass die Risikofähigkeit eines im Wettbewerb stehenden börsenkotierten Konzerns ist mit der Risikofähigkeit der öffentlichen Hand inkompatibel, so wird uns klar, dass die aktuelle Eigentumsstruktur keine Perspektive hat. Zu gross sind die strategischen Widersprüche zwischen staatlichem Fordern und unternehmerischem Handeln.
Die Frage des Entscheides lautet also nicht, ob und wann der Bund seine Aktien verkauft. Vielmehr gilt es zu entscheiden, ob wir die Zukunft der Swisscom als die eines privaten Unternehmens im internationalen Wettbewerb sehen oder ob die Swisscom wieder unter die Obhut der öffentlichen Hand zurückgeführt werden soll. Um diese Fragestellung werden wir, wenn wir ehrlich sind, nicht herumkommen. Denn mit Halbheiten oder einer Hinhaltetaktik schaden wir dem Unternehmen bereits kurzfristig massiv.
Für mich persönlich ist die Entscheidung klar. Wenn wir in der Schweiz weiterhin auf eine wettbewerbsfähige Kommunikationsinfrastruktur bauen wollen, dann sind wir weiterhin auf eine dynamische und innovative Swisscom angewiesen. Diese Qualitäten sind unter dem Druck des öffentlichen Diktats der Risikominimierung sicherlich nicht zu gewährleisten.