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Theiler Georges · Nationalrat · 2005-12-14

Theiler Georges · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-14

Wortprotokoll

Die heute sichtbaren Probleme zwischen Bundesrat - und damit der Politik - und Swisscom sind eigentlich schon vor zehn Jahren mit dem Fernmeldegesetz und dem Telekommunikationsunternehmungsgesetz für die Swisscom gepflanzt worden. Der Bundesrat trägt zwei Hüte: Einerseits ist er Vertreter des Mehrheitsaktionärs Bund und andererseits Hüter des Wettbewerbs. Auf Dauer kann man wirklich nicht zwei Hüte tragen und sie nie verwechseln. Die Rolle der Hüterin eines fairen Wettbewerbs und der Grundversorgung ist ganz klar eine politische Aufgabe, die es wahrzunehmen gilt; das ist unsere Aufgabe in diesem Haus. Aber die Rolle eines Mehrheitsaktionärs einer einzelnen Telekommunikationsgesellschaft, welche sich in einem sehr schnell wandelnden Markt und auch in einem internationalen Markt behaupten soll, kann doch nicht Aufgabe der Politik sein. Wo sollen, das frage ich, die Vertreter der Politik das notwendige Fachwissen herholen, auch das [PAGE 1869] Wissen über die internationalen Märkte? Wo sind die Leute beim Bund, die davon etwas verstehen und nicht gleichzeitig im Bakom tätig sind? Denn Letztere dürfen ja nicht beide Funktionen übernehmen und auch die Interessen des Mehrheitsaktionärs Bund vertreten.

Ich begrüsse deshalb den Entscheid des Bundesrates, nun in einem Fall eben einen Hut abzugeben. Ich habe vor zwei Jahren auch schon einen Vorstoss eingereicht, der dann leider in der Vorstossflut unterging. Er hatte zum Ziel, dass der Bund endlich auf die 50 Prozent zurückgehen würde. Ich weiss eigentlich nicht, warum der Bundesrat nicht schon längst gegen 50 Prozent gegangen ist, da er ja jetzt schon gegen null gehen will. Aber ich hoffe, er wird das bald nachholen.

Die Art und Weise, wie diese Entscheide zustande gekommen sind, kann man kritisieren; man kann sie auch nicht kritisieren, wie das Herr Pelli gemacht hat. Ich kritisiere sie auch nicht, aber ich frage schon, wo eigentlich der Kommunikationsverantwortliche Sigg in dieser Frage gestanden hat. Auf jeden Fall hat er seine Aufgabe noch nicht ganz im Griff. Damit habe ich jetzt trotzdem etwas gesagt.

Wichtig für eine Volksabstimmung über eine Abgabe der Aktienmehrheit - davon gehe ich aus - ist die Sicherstellung eines funktionierenden Marktes und einer guten Grundversorgung. Wenn wir eine Volksabstimmung gewinnen wollen, Herr Bundesrat, müssen wir dem Volk vermitteln können, dass wir im FMG gute Instrumente haben. Ich nenne eine paar Eckwerte: Die Grundversorgungskonzession wird ausgeschrieben. Der Umfang ist im Gesetz minimal geregelt. Der Bundesrat passt diese Grundversorgung den technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen an. Das hat er bisher auch gemacht und ist sicher willens, das auch in Zukunft zu tun. Die Tarife müssen distanzunabhängig sein. Verfehlt die Ausschreibung das Ziel, kann der Bundesrat einzelne Anbieter verpflichten, die Grundversorgung wahrzunehmen, und er ist dann unter Umständen auch verpflichtet, eine Abgeltung zu bezahlen, einen Investitionsbeitrag zu leisten. Es ist somit völlig klar: Die Grundversorgung hat nichts mit der Mehrheitsbeteiligung an einer einzelnen Gesellschaft zu tun. Es braucht diese zusätzliche Mehrheitsbeteiligung nicht, um die Grundversorgung sicherzustellen. Das muss man einfach einmal sehen. Ich bitte Sie, einmal Abschnitt 2 des Fernmeldegesetzes genau zu lesen. In allen Nachbarländern der Schweiz hat der Staat keine Mehrheit mehr, und die Grundversorgung funktioniert genauso gut.

Dieses Beispiel müsste uns doch auch dazu veranlassen zu schauen: Was haben andere in Europa gemacht? Ich wende mich vor allem an jene, die ständig sagen, man müsse morgen der EU beitreten - die Ratslinke -, die aber nicht bereit sind, konsequente Schritte in diese Richtung zu machen.

Noch etwas zur Strategie der Swisscom und zu dem, was wir eigentlich in den Leistungsvereinbarungen abgemacht haben: Die Swisscom hat sich bisher nicht gerade dadurch ausgezeichnet, dass sie gute Auslandinvestitionen getätigt hat; mit Debitel wurde mit 3,5 Milliarden Franken quasi der Höhepunkt des Defizitlochs erreicht. Wir Schweizerinnen und Schweizer haben das wegen des Zwangsmonopols selbstverständlich bezahlt. Aber der Auftrag, den wir jetzt neu formuliert haben, lautet ganz klar: Der Bundesrat erwartet, dass die "Swisscom im In- und Ausland Kooperationen und Beteiligungen systematisch prüft, diese aber nur tätigt, wenn sie langfristig zur Sicherung oder Steigerung des Unternehmenswertes beitragen, führungsmässig gut betreut werden können und dem Risikoaspekt genügend Rechnung tragen". Das ist für mich eine sehr vorsichtige Auslandstrategie, welche wir bzw. in unserer Vertretung der Bundesrat vorgegeben haben. Es ist doch völlig klar, dass damit auch ausgesagt ist, dass risikoreiche Geschäfte nicht zulässig sind. Ich kann deshalb sehr gut verstehen, dass der Bundesrat die Notbremse gezogen hat und jetzt zusammen mit der Swisscom eine noch etwas strengere Formulierung der Strategie wählen wird. Ich wünsche ihm dabei eine glückliche Hand, und ich wünsche vor allem auch der Swisscom, dass sie bei solchen Geschäften in Zukunft aus eigenem Antrieb die nötige Vorsicht walten lässt.

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