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Fehr Mario · Nationalrat · 2005-12-14

Fehr Mario · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-14

Wortprotokoll

Ich erachte die Einführung eines Tatbeweises als überfällig. Ich habe es mein ganzes politisches Leben lang unerträglich gefunden, dass Menschen einzig deswegen kriminalisiert werden, weil sie keinen Militärdienst leisten konnten, obwohl sie bereit waren, etwas anderes für diesen Staat Wertvolles, nämlich Zivildienst, zu leisten. Ich bin froh um die Bewegung in dieser Debatte; ich bin auch froh darüber, dass viele erkannt haben, dass die Gewissensprüfung eine schlechte Lösung ist, weil es unmöglich ist, das Gewissen eines Menschen zu prüfen. Es gibt im liberalen Rechtsstaat einen Wesenskern der Persönlichkeit; diesen Wesenskern der Persönlichkeit haben Politik und Staat unangetastet zu lassen.

Ich möchte auch diejenigen, die noch zweifeln, dazu auffordern, sich zu überlegen, ob es nicht auch in ihrem Denken, in ihrem Handeln, in ihrem Gewissen Kernbereiche gibt, die sie von niemandem prüfen lassen wollen; Kernbereiche, in denen sie eher bereit sind, durch ihre Taten zu zeigen, was sie wollen, als vor einer Kommission zu erscheinen und dort ihr Gewissen offen zu legen. Abgesehen davon, dass es unmöglich ist, das Gewissen zu prüfen, ist es auch ein staatspolitischer Unsinn, weiterzufahren wie bisher. Es ist ein staatspolitischer Unsinn, all diejenigen, die bereit sind, etwas für diesen Staat zu leisten, auf den "blauen Weg" oder in die Kriminalisierung zu schieben. Es ist unsinnig, weil diese Menschen etwas für den Staat leisten wollen, weil sie etwas für den Staat leisten können und weil all diejenigen, die Zivildienst leisten, etwas Wertvolles für diesen Staat leisten. Sie sind eben keine Drückeberger, sondern sie wollen etwas tun. Wir sollten es ermöglichen, dass sie es auch tun können.

Dass es keine freie Wahl gibt, wie der Bundesrat immer wieder gesagt hat, haben auch einige meiner Vorrednerinnen und Vorredner gesagt. Wenn das eine anderthalbmal so lange dauert wie das andere, gibt es keine freie Wahl. Sie erbringen eben wirklich den Tatbeweis.

Abschliessend möchte ich diejenigen unter Ihnen, die noch zweifeln, bitten, sich zu fragen, ob Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren können, Leute, die aus Gewissensgründen etwas nicht tun können, weiterhin zu kriminalisieren. Für diese Frage gibt es keine Gewissensprüfung, aber es gibt die Möglichkeit des Tatbeweises - hier und heute.

Stimmen Sie der Motion zu.