Gysin Remo · Nationalrat · 2005-12-14
Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-14
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Seit längerem und gerade in diesen Tagen bestätigt sich die internationale Tendenz zu einer Intensivierung des Informationsaustausches in Steuerangelegenheiten. Wir hatten Anfang November das Global Forum der OECD in Melbourne, übrigens mit Schweizer Vertretung, welches das unterstrichen hat; und wir hatten letzte Woche das Tax Committee der Uno in Genf, ein Regierungskomitee neuerdings, mit dem gleichen Anliegen. Was tut die Schweiz? Sie betätigt sich jeweils als Bremser. Das Hauptanliegen der Schweiz, das kommt auch in dieser Vorlage zum Ausdruck, scheint der staatliche Schutz der Steuerhinterziehung zu werden. Sie können sich vorstellen, wie gut das ankommt, vor allem bei einem befreundeten Staat wie Norwegen.
Die Minderheit anerkennt, dass es in dieser Vorlage einen kleinen, sehr beschränkten Fortschritt gibt, nämlich den Informationsaustausch bei Holdinggesellschaften. Der Kern dieses Doppelbesteuerungsabkommens bleibt aber äusserst unbefriedigend. Deswegen stellen wir einen Rückweisungsantrag mit der Auflage, den Informationsaustausch so zu erweitern, dass Norwegen sein nationales Recht bei Steuerdelikten durchsetzen kann.
Wie begründen wir das? Der Informationsaustausch, wie er im vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommen vorgeschlagen wird, ist viel zu eng gefasst. Er hält an der doppelten Strafbarkeit fest und geht damit einmal mehr von der schweizerischen Differenzierung und Sonderstellung aus, nämlich der Differenzierung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Auf diese Weise hindert man Norwegen daran, die eigenen Steuergesetze einzuhalten.
Eine zweite unsinnige Einschränkung betrifft das sogenannte Spezialitätenprinzip. Das heisst, die ausgetauschten Informationen dürfen nur im Zusammenhang mit Steuerbetrug gemäss schweizerischer Definition verwendet werden. Hier wird dann der Zusammenhang zwischen Bankgeheimnis, Steuerbetrug, Korruption und Geldwäscherei ausgeblendet. Das heisst, wenn Norwegen zum Beispiel Beweise zur Aufdeckung solcher Delikte suchen will, sind ihm die Hände gebunden, und dies, obwohl die Schweiz die Europaratskonvention gegen Korruption unterschrieben hat. Sie ist trotzdem nicht bereit, die dazu notwendigen Instrumente - und um ein solches geht es hier beim Informationsaustausch - freizugeben und zum Einsatz zu bringen.
Norwegen ist wie gesagt ein befreundetes Efta-Land und wünschte ausdrücklich einen erweiterten Informationsaustausch. Nun kommt der Bundesrat mit einem Vorschlag, der Norwegen schlechter behandelt als die USA oder die EU-Staaten. Für diese Länder gilt nämlich eine erweiterte [PAGE 1894] Formel des Informationsaustausches zur Verhütung von "Betrugsdelikten und dergleichen", wie es in den Abkommen heisst.
Mit anderen Worten: Wir geben bereits 25 europäischen Ländern und den USA zur Betrugsbekämpfung bessere Lösungen in die Hände als Norwegen. Wo steckt da die Logik?
Ich bitte Sie, diesen unwürdigen Zustand nicht zu unterstützen.
Ich möchte noch Folgendes korrigieren: Ein Drittel der WAK hat den Rückweisungsantrag der Minderheit unterstützt; er erhielt nicht etwa 0 Stimmen. Das geschah dann in der Gesamtabstimmung. Aber hier geht es um Rückweisung mit bestimmten Auflagen. Sie ist von einem Drittel der WAK unterstützt worden.