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Messmer Werner · Nationalrat · 2005-12-14

Messmer Werner · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-14

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion stimmt dem Bundesbeschluss I mit einem Verpflichtungskredit im Gesamtbetrage von 253,1 Millionen Franken zu. Als Mitglied der KöB kann ich hier die Notwendigkeit dieser Investitionen bestätigen. Anlässlich eines umfassenden Besichtigungsganges konnten wir uns speziell von der Notwendigkeit der dringlichen Renovation unseres Parlamentsgebäudes überzeugen lassen.

Im Bundesbeschluss II geht es darum, das neue Rechenzentrum an der Fellerstrasse auch betreiben zu können. Für die gesamte Telekommunikationserschliessung sind dazu etwa 9,5 Millionen Franken erforderlich. Die Konzentration des Rechenzentrums in einem bundeseigenen Gebäude mit genügend Flächenreserven macht Sinn, und darum unterstützt die FDP auch dieses Vorhaben.

Nun zum Bundesbeschluss III über die Mietaufwendungen für die Unterbringung des Bundesverwaltungsgerichtes in St. Gallen: Der Ständerat hat als Erstrat beschlossen, diese Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, entweder ein Projekt vorzulegen, welches den Bund als Bauherrn vorsieht, oder eine Mietlösung zu erreichen, welche gegenüber der Eigentumslösung kostenneutral ist, hat doch eine Studie von PricewaterhouseCoopers ergeben, dass eine Differenz von 6,2 Millionen Franken zugunsten einer Kauflösung vorliegt.

Persönlich habe ich etwas Mühe mit diesem Beschluss, haben doch erst vor gut einem Jahr der Kanton St. Gallen und der Bund eine gemeinsame Absichtserklärung unterschrieben. Dabei war die Mietlösung ein Wunsch des Bundes und nicht des Kantons St. Gallen. Ich kann mich des Eindrucks nicht ganz erwehren, dass noch nicht alle den Standortentscheid für St. Gallen verdaut haben. Da wir aber nun an der Vermeidung einer zeitlichen Verzögerung interessiert sind, sind uns die Hände an und für sich gebunden. In der Kommission sind wir nach intensiver Diskussion daher zum Schluss gekommen, dass wir am wenigsten Zeit verlieren, wenn wir keine Differenz zum Ständerat schaffen.

Darum empfehle ich Ihnen im Namen der FDP, den Bundesbeschluss III gemäss Beschluss des Ständerates zurückzuweisen.