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Keller Robert · Nationalrat · 2005-12-14

Keller Robert · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-14

Wortprotokoll

Ich bin froh über die Mittagspause, die die Vizepräsidentin angeordnet hat. Denn es ist nicht normal, dass fast alle Fraktionen deckungsgleich zu Ihnen sprechen. Das ist ja nur bei der KöB so. Es geht hier immerhin um eine halbe Milliarde Franken.

Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie, dem Antrag der KöB zu folgen. Ich bitte Sie, dem Verpflichtungskredit für zivile Bauten im Betrag von 253 Millionen Franken und dem Verpflichtungskredit für IT-Investitionen von 9,6 Millionen Franken für das neue Notrechenzentrum der Bundesverwaltung an der Fellerstrasse 15A in Bern zuzustimmen, jedoch den Verpflichtungskredit für Mietaufwendungen für das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen im Betrag von 250 Millionen Franken an den Bundesrat zurückzuweisen, wie dies der Ständerat getan hat.

Die SVP-Fraktion stimmt auch den Verpflichtungskrediten für grössere Projekte zu. Es sind dies Umbau und Sanierung unseres Parlamentsgebäudes im Betrag von 72 Millionen Franken. Dieses Geschäft wurde von den KöB beider Räte wie von der Fraktion sorgfältig geprüft. Die Besichtigung des Objektes am 23. August 2005 zeigte uns, dass die Sicherheit in Bezug auf Brandschutz, Fluchtwege usw. nicht gewährleistet ist und im Besonderen die Haustechnik des über hundert Jahre alten Gebäudes dringend saniert werden muss. Das Bauvorhaben wird uns auch mehr Nutzungsmöglichkeiten bringen.

Die anderen grösseren Projekte wie die Sanierung der Gebäude der Eidgenössischen Steuerverwaltung für 14,7 Millionen Franken, das neue Notrechenzentrum an der Fellerstrasse 15A für 34,9 Millionen Franken und die Sanierung des Altbaus des Schweizerischen Landesmuseums in Zürich für 31 Millionen Franken haben wir geprüft und für absolut nötig befunden. Auch die restlichen 100 Millionen Franken des Zivilen Bauprogramms 2006 für Bauten und Unterhalt von Gebäuden der allgemeinen Bundesverwaltung und der schweizerischen Vertretungen im Ausland sowie der Sammelkredit für unvorhergesehene Bauprojekte und Liegenschaftserwerbe wurden in der Kommission geprüft und diskutiert, und zwar vor allem in Bezug auf Termine und Kosten, Lebenszyklen der Gebäude, Konstruktionsfehler - die wir gehabt haben, wenn nach 30 Jahren schon wieder eine Fassade erneuert werden muss -, Energieeffizienz, Erdbebensicherheit, insbesondere beim Landesmuseum in Zürich, sowie Kosten für IT-Ausrüstungen.

Wir haben uns in der KöB auch gefragt, ob wir genügend Mittel für den Unterhalt unserer wertvollen Bausubstanz haben. Denn dafür brauchen wir 1 bis 2 Prozent der jährlichen Gebäudekosten. Im Moment stimmt das noch, in Zukunft müssen wir dem noch mehr Sorge tragen.

Ich beantrage Ihnen, die Bundesbeschlüsse I und II zu genehmigen.

Zum Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen: Dieses Geschäft wurde uns vorgelegt, wir haben es genau geprüft. Stichwort ist die Frage nach einer Eigentums- oder einer Mietlösung. Was ist günstiger?

Wegen dem Entlastungsprogramm 2003, das wissen Sie, und wegen Einsparungen von 80 Millionen Franken gemäss Effizienz-Vorlage haben wir keine Mittel, um dieses Projekt zu realisieren. Ich möchte fast sagen: Sparen ist in diesem Bereich teurer als Nichtsparen. Aber die Mietlösung zwischen dem Bund und dem Kanton St. Gallen ist ausgewogen.

Es geht nun noch um eine Differenz von einigen Millionen Franken. Dies muss vom Bundesrat noch nachgebessert werden. Berücksichtigen Sie, dass der Kanton St. Gallen, der uns das Gebäude vermietet, kein Spekulant ist. Er beteiligt sich mit 43 Prozent oder 15 Millionen Franken. Im Grossen Rat des Kantons St. Gallen haben alle Mitglieder diesem Kredit zugestimmt. Es war auch zeitlich etwas schwierig, Sie haben es von den Kommissionssprechern gehört. Zuerst waren Aarau und Freiburg im Gespräch, dann St. Gallen, und der Zeitdruck war enorm. Wir wollten keine Differenz zum Ständerat, wir wollen das Projekt vorwärts bringen. Wir werden es an der KöB-Sitzung im Januar - dann sind die Pläne des Projektwettbewerbs bereit - nochmals gründlich studieren.

Ich bitte Sie nun, unserer Kommission zu folgen und den Bundesbeschluss III an den Bundesrat zurückzuweisen.