Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-12-14
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-12-14
Wortprotokoll
Ich kann Ihnen hier erstens antworten, dass dieser Ausdruck "Aufwertung" unter keinen Umständen eine gesetzliche Grundlage dafür ist, irgendwo ein Grundeigentum zu beschränken. Aber ich kann Ihnen des Weiteren noch sagen, dass das ganze Gesetz - das ganze Gesetz! - nirgends eine direkte Handhabe bietet, um irgendjemandem das Grundeigentum zu beschränken. Nie wird also, sei es in einer Auseinandersetzung in einer Gemeinde oder in einem späteren Rechtsverfahren, jemandem gestützt auf dieses Gesetz das Grundeigentum beschränkt, ganz im Gegensatz zum Moorschutz und zu den anderen Gesetzen, die diesbezüglich eine Handhabe bieten.
Wenn es zu Beschränkungen kommen sollte, dann immer gestützt auf andere Rechtserlasse, die heute schon bestehen.