Steiner Rudolf · Nationalrat · 2005-12-14
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-14
Wortprotokoll
Auch die FDP-Fraktion beantragt Ihnen mit grosser Mehrheit, die zusätzliche Einführung von Flusspärken und damit die Anträge Vaudroz, Gadient, Darbellay und Fässler abzulehnen, im Wesentlichen aus folgenden Gründen:
1. In den Verhandlungen der UREK hat sich klar gezeigt, dass unsere Katalogisierung im Vergleich zu den Unesco-Regelungen einen schweizerischen Perfektionismus bedeutet. Eine weitere, zusätzliche Ergänzung dieses Katalogs mit Flusspärken wäre eine zusätzliche Überzeichnung und Komplizierung. Sie wurde denn auch von der Kommission abgelehnt.
2. Auch sachlich besteht kein Bedürfnis, eine besondere Kategorie Flusspark zu schaffen. Flusslandschaften können sehr wohl in Regionalen Naturpärken und Naturerlebnispärken eingebettet werden: Flüsse, Bäche, Teiche, Seen, Seeufer, Flussufer, Auen sind doch alles Teile der Landschaft, und über die Landschaft als Ganzes und nicht über einzelne Teile dieser Landschaft sind Pärke zu schaffen.
3. Wie schon im Eintretensvotum von mir festgehalten, will die FDP-Fraktion nicht eine "Ballenberg-Schweiz". Vielmehr sollen Naturpärke und Naturerlebnispärke das Verständnis der Natur und die Verbundenheit mit ihr fördern und aufzeigen, dass wirtschaftliche Aspekte und touristische Einrichtungen mit Natur und Landschaft vereinbar und verträglich sind. Auch künftig wollen wir Flusslandschaften, Ufer und Auen frei begehen können.
Kollege Darbellay, ich empfehle Ihnen, den "Swiss Grand Canyon" zwischen Ilanz und Bonaduz zu begehen: Der wird schon heute gehütet und bewahrt und wird auch schon heute ohne Zuschüsse gut vermarktet. Es hat einen wunderbaren Wanderweg durch Teile dieses "Swiss Grand Canyon" und durch das Versamer Tobel. Ich empfehle Ihnen, den zu begehen. Da werden keine zusätzlichen Schutzvorschriften und keine zusätzlichen finanziellen Mittel gebraucht.
4. Die Anträge Darbellay zu Artikel 23jbis und Fässler zu Artikel 49 des Wasserrechtsgesetzes sowie verschiedene Äusserungen hinter vorgehaltener Hand in der Wandelhalle lassen nun doch vermuten, dass die Schaffung dieser Flusspärke dazu dienen soll, weitere finanzielle Mittel zu generieren, unter anderem durch Ausschöpfung und Erhöhung von Wasserzinsen.
Wie eben gesagt, das Beispiel, das Herr Darbellay aufgezeigt hat, "Swiss Grand Canyon" zwischen Ilanz und Bonaduz, das braucht keine zusätzlichen finanziellen Mittel, das liegt in der Verantwortung der Bewohner und der Benutzer dieser an sich schönen Landschaft.
Aber zuletzt noch einmal der wesentliche Punkt, der uns zur Ablehnung dieser Anträge bringt: Flüsse, Flussufer, Auen, Bäche, Teiche - das sind Teile des Ganzen, das sind Teile der Landschaft, und soweit Landschaft geschützt wird und Pärke geschaffen werden, sind auch diese Wasserläufe, Teiche, Flüsse, Auen dort integriert.