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Vallender Dorle · Nationalrat · 2000-09-19

Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-19

Wortprotokoll

Beim Anliegen der Ausserrhoder und Innerrhoder Vertreter im Nationalrat geht es darum, ein Verkehrsproblem der Kantone Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden auf vernünftige Weise mit Hilfe des Bundes zu lösen. Der Bundesrat ist bereit, unser Anliegen zu prüfen. Aber Frau Hollenstein bekämpft nun die verkehrspolitischen Absichten der genannten Kantone und die Antwort des Bundesrates. Sie hat vorhin im Zusammenhang mit einer Parlamentarischen Initiative bereits von einer Nationalstrasse gesprochen, die wir anscheinend bauen wollten.

Frau Hollenstein, ich darf Sie daran erinnern, dass im Text des Vorstosses kein Hinweis darauf besteht. Im Gegenteil: Es ist von einem Zubringer zur Nationalstrasse die Rede, und ich dachte, auch für grüne Brillen sei mein Text klar genug gewesen.

Nun aber zur Sache: Unsere Bundesverfassung sieht den Strassen- und Schienenverkehr als gleichgewichtige Teile einer Gesamtkonzeption Verkehrspolitik Schweiz an. Schon bevor unsere Nationalstrassen in absehbarer Zeit fertig gestellt sein werden, muss die Planung unserer Strassenverkehrsachsen neu überdacht und weitergedacht werden können. Im Vergleich zum europäischen Ausland ist unser nationales Strassennetz bezogen auf Fläche und Einwohnerzahl eher bescheiden. Eine Erweiterung des Nationalstrassennetzes wäre aus dieser Sicht gerechtfertigt. Es geht nun darum, in diesem zukünftigen Sachplan mit dem Zubringer "Appenzellerland" - ich betone: Zubringer - dabei zu sein.

Die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden sind bezüglich der Verkehrsträger heute und insbesondere im neuen Finanzausgleich diskriminiert. Wir haben keinen Meter Nationalstrasse, keinen Meter SBB-Strecke. Wir vertreten die Ansicht, dass jeder Kanton bzw. jeder Kantonshauptort Anspruch auf einen Nationalstrassenanschluss hat. Ein Zubringer "Appenzellerland" über die Kantonsgrenzen hinaus kann realistischerweise nur als Nationalstrassenprojekt im weiteren Sinne realisiert werden, da bei den kantonalen Strassen im Hauptstrassennetz des Bundes für die Zuständigkeit und die Finanzierung das Territorialprinzip gilt. Übrigens profitiert auch der Kanton St. Gallen mit seinen Orten Gossau und St. Gallen/Winkeln von unserem Zubringer "Appenzellerland", und er unterstützt unser Projekt. Da aber die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden von einem Zubringer den grösseren Vorteil hätten, wird er allerdings kaum bereit sein, hier nun x Millionen Franken aufzuwenden.

Die verkehrstechnische Lösung Zubringer "Appenzellerland", die also drei Kantone einbindet, ist realistischerweise nur mit Unterstützung des Bundes möglich. Wir sind daher froh, dass der Bund bereit ist, das Postulat entgegenzunehmen und das berechtigte Anliegen der Ostschweiz im Zusammenhang mit dem neuen Finanzausgleich zu überprüfen.

Ich bitte auch Sie um Ihre Zustimmung und darum, für den Bundesrat kein Denkverbot in Sachen Individualverkehr zu verhängen.