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Marty Kälin Barbara · Nationalrat · 2005-12-14

Marty Kälin Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-14

Wortprotokoll

Nach Kollege Brunners durchaus unterhaltenden Geschichten käme ich eigentlich gerne wieder auf das Gesetz zurück und auf das, was wir hier beraten. Da steht nämlich: "Ein Regionaler Naturpark ist ein grösseres, teilweise besiedeltes Gebiet, das sich durch seine natur- und kulturlandschaftlichen Eigenschaften besonders auszeichnet und dessen Bauten und Anlagen sich in das Landschafts- und Ortsbild einfügen." Gemäss Buchstabe a wird im Regionalen Naturpark "die Qualität von Natur und Landschaft erhalten und aufgewertet", und gemäss Buchstabe b wird "die nachhaltig betriebene Wirtschaft gestärkt und die Vermarktung ihrer Waren und Dienstleistungen gefördert". So steht es nämlich neu im Gesetz, und darum geht es.

Die UREK-Mitglieder, und zwar alle UREK-Mitglieder, aus allen Parteien, sind in der komfortablen Situation, sich unter diesem trockenen Gesetzestext etwas Konkretes vorstellen zu können, hat doch die Kommission mit dem Besuch des Biosphärenreservates Entlebuch in natura gesehen, wie so ein Regionalpark aussehen kann. Wir haben gesehen, dass sowohl Grossbetriebe wie Nischenprodukte in einem Regionalen Naturpark Platz haben und dass eine ganze Region von einem Label und den gemeinsamen Bemühungen dafür profitieren kann.

Das ist aber nicht einfach ein Dauerzustand. Eine Region verändert sich, wenn sie lebt, und es geht hier darum, diese Veränderung in die richtigen Bahnen zu lenken. Es ist nicht so, dass das teilweise besiedelte Gebiet seine natur- und kulturlandschaftlichen Eigenschaften behält, bloss weil man es einst mit einem Label versehen hat. Sondern es ist so, dass man sich um den Erhalt dieser Eigenschaften auch aktiv bemühen muss, indem man immer die bessere Lösung sucht, indem man sich auch bei neuen Bauten um eine besonders sorgfältige Einordnung ins Bestehende bemüht, indem man die Tradition und die Moderne zulässt und indem man der ausgezeichneten Landschaft eben besondere Sorge trägt.

Die Qualität von Natur und Landschaft bloss erhalten, wie das die Minderheit wünscht, genügt deshalb nicht, sondern es braucht auch den aktiven Beitrag, den Willen, diese Qualität zu fördern und Natur und Landschaft aufzuwerten. Wenn Sie sich auch nur ein bisschen mit räumlicher Entwicklung beschäftigen oder sich nur schon mit wachen Augen durch das Land fortbewegen, dann wissen Sie das. Und Sie wissen auch, dass die Veränderungen sowohl zum Guten wie zum Schlechten nicht auf einen Schlag, sondern schleichend erfolgen, in vielen kleinen Schritten, bis man eines Tages in einst vertraute Gebiete zurückkehrt und sich die Augen reibt und die Landschaft seiner Kindheit nicht mehr wiedererkennt.

Herr Brunner, Sie haben in Ihrem Votum die Angst vor neuem Naturschutz immer wieder ausführlich begründet. Sie haben Ihre Feindbilder in aller Offenheit dargelegt, und Sie haben betont, dass es doch hier um Naturschutz gehe und was man alles wolle, das gehöre doch in die Regionalpolitik.

Ich sage Ihnen und Ihren Kollegen: Es ist noch weit extremer. Das Gesetz heisst nämlich Natur- und Heimatschutzgesetz. Es geht auch darum, die Heimat zu schützen. Da verstehe ich überhaupt nicht mehr, warum das Ihnen und Ihrer Klientel nicht besonders am Herzen läge. Das Ding heisst Natur- und Heimatschutzgesetz, und genau darum geht es.

Wir bitten Sie deshalb, der Kommissionsmehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Brunner abzulehnen.