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Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2005-12-15

Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-15

Wortprotokoll

Ich ersetze Frau Leutenegger Oberholzer, die krankheitshalber nicht hier sein kann.

Auch ich bin Fussballfan, und auch ich freue mich auf die Euro 2008 - ich habe kein Problem damit. Auch ich besuche Stadien, vom "Joggeli" in Basel bis zum Stadio Giuseppe Meazza in Milano - auch damit habe ich kein Problem. Es geht also bei diesem Rückweisungsantrag keineswegs darum, die Euro 2008 zu verhindern, nicht durchführen zu wollen oder dieser Grossveranstaltung Steine in den Weg zu legen. Aber das alles rechtfertigt nicht, dass wir ein rechtsstaatlich fragwürdiges Gesetz mit falscher Ausrichtung im Schnellverfahren durch die Räte jagen. Das sind zwei paar Schuhe.

Zunächst zur Dringlichkeit: Wir wissen seit mehr als zwei Jahren, dass die Euro 2008 in der Schweiz und in Österreich stattfinden soll. Wir wissen das, und trotzdem hat der Bundesrat sehr lange gebraucht, bis er mit diesem Gesetz gekommen ist. Jetzt soll es plötzlich im Eilzugstempo gehen. Das ist eine verquere Dringlichkeitslogik. Die Zeit wäre vorhanden gewesen, das im normalen Zeitablauf viel gründlicher und seriöser zu tun.

Zum Handlungsbedarf: Natürlich gibt es eine Gewaltproblematik in den Stadien, das ist nicht zu bestreiten. Dagegen muss auch etwas unternommen werden und wird auch etwas unternommen. Aber ob dafür ein neues Bundesgesetz gebraucht wird bzw. ob dafür das bestehende Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit mit x Artikeln ergänzt werden soll, ist mehr als fraglich - vor allem angesichts der Stossrichtung, die dieses Gesetz hat.

Herr Vischer hat es schon gesagt: Wir haben ein Schweizerisches Strafgesetzbuch mit einem ausgeklügelten Sanktionensystem. Wir haben kantonale Prozessordnungen, wir haben Polizeigesetze usw. Das Problem liegt also nicht auf Gesetzesebene, sondern es liegt ganz eindeutig und klar auf der Vollzugsebene. Wenn es Gesetzgebungsbedarf gibt, dann liegt er nicht auf der repressiven Ebene - das ist vollkommen abgedeckt mit den heutigen Gesetzen, Strafgesetz usw. -, sondern, wenn schon, dann liegt er vielmehr auf der Ebene von Begleitmassnahmen oder von Prävention.

Das vorliegende Gesetz hat nun aber eindeutig zu viele Schwächen. Es ist ganz offensichtlich ein Schnellschuss. Die Verfassungsmässigkeit, auch darauf hat Herr Vischer schon hingewiesen, ist zumindest fraglich. Das hat auch Bundesrat Blocher in der Kommission gesagt. Da wir aber kein Verfassungsgericht haben, müssen wir mit der Frage der Verfassungsmässigkeit unserer Vorlage besonders sorgfältig umgehen.

Der Entwurf des Bundesrates ist rein repressiv ausgerichtet, selbst sogenannt präventive Massnahmen sind bei Lichte besehen nur repressiv. Die professionelle Fanarbeit, die bedeutend wichtiger ist als neue repressive Gesetze, kommt im Vorschlag gar nicht vor.

Ein weiteres Problem: Der Hooliganismus ist kein Phänomen unter Kindern und Jugendlichen, sondern es ist ein Phänomen unter jungen, bis gegen 30 Jahre alten Erwachsenen. Trotzdem richtet sich das Gesetz auch - und das ist das Störendste - an Kinder und an Jugendliche. Mit Bedacht und aus guten Gründen hat der Gesetzgeber die Strafmündigkeit von Kindern und Jugendlichen im Alter von 7 bis 18 Jahren sehr differenziert entwickelt.

Gemäss diesem Gesetz können Jugendliche ab 15 Jahren ohne klar formulierte Voraussetzungen für ein bis zwei Tage "eingebuchtet" werden. Polizeiliche Meldepflicht und Rayonverbot können schon für Kinder ab 12 Jahren verfügt werden. Derartige Repressionsmassnahmen können Kinder - sie müssen bedenken, es sind Kinder - nur als ungerecht und als willkürlich wahrnehmen.

Ein Beispiel gibt es schon: den Zug mit Basler Fans, der in Zürich Altstetten angehalten wurde. Die Polizei hat alle herausgenommen, unabhängig von irgendwelchen Verdachtsmomenten. Das ist ein schaler Vorgeschmack auf das, was wir erwarten müssen, wenn wir diesem Gesetz so zustimmen. Damit produzieren wir nicht mehr Sicherheit, sondern mehr Frustration. Das ist für die Zukunft nicht positiv.

Ich bitte Sie, diese unsorgfältige Gesetzgebung an den Absender, den Bundesrat, zurückzusenden, mit den Aufträgen, wie wir sie formuliert haben.