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Vischer Daniel · Nationalrat · 2005-12-15

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2005-12-15

Wortprotokoll

Die Minderheit beantragt Ihnen, auf diese Vorlage nicht einzutreten.

Es herrscht der Geist von "Freude herrscht!". Fast hat man das Gefühl, Euro 2008 produziere den nunmehr zu perpetuierenden Ausnahmezustand. Wir haben plötzlich eine Explosion der Finanzen - darüber werden wir dann später diskutieren -, und nun soll ein neues Polizeigesetz auf Bundesebene, auf die Euro 2008 zugeschnitten, dieses Fest gewissermassen vervollständigen.

Ich bin auch ein Fussballfan. Wie viele Fussballfans tatsächlich die Spiele in den Stadien werden miterleben können, werden wir sehen. Es ist ja in der Schweiz vor allem auch ein Fest der Sponsoren, die mehr als die Hälfte der Plätze ausfüllen, und ich befürchte fast, der Pöbel kann dann die Spiele an der Grossleinwand vor den Türen der Stadien mitverfolgen.

Aber wir sind ja nicht aus Neidgründen gegen dieses Gesetz, weil wir nur mehr kleine Marschierer und bei den Sponsoren nicht so angesehen sind. Vielmehr sind wir gegen dieses Gesetz, weil es unnötig ist, weil es verfassungswidrig ist, weil es nur unverhältnismässig angewendet werden kann und weil es Präventivmassnahmen mit Einschränkungen der persönlichen Freiheit ohne genügende rechtsstaatliche Abstützung enthält. Das ist der Kerngehalt der Vorlage.

Warum ist das Gesetz unnötig? Es ist ja nicht so, dass heute Sportveranstaltungen im luftleeren Raum stattfinden. Wir haben kantonale Strafprozessordnungen, und wir haben ein sehr gut ausgebautes Schweizerisches Strafgesetzbuch. Der Bundesrat sagt, mit diesem Gesetz solle verhindert werden, dass notorisch gewalttätige Personen Sportveranstaltungen stören. Es wird auch gesagt, die Zahl dieser notorisch gewalttätigen Personen sei relativ klein. Notorisch gewalttätige Personen sind Personen, die mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt geraten sind; es sind Personen, bei denen mit Bezug auf die geltenden Strafprozessordnungen - falls nötig - auch Haftmassnahmen durchgeführt werden können. Die Kantone haben heute sehr wohl griffige Möglichkeiten, bei solchen Veranstaltungen gegen sogenannten Vandalismus vorzugehen, und sie tun es ja auch.

Waren die Kantone der Meinung, diese Massnahmen würden nicht genügen? Da muss ich Sie fragen: Warum haben die Kantone nicht schon längst Gesetze gemacht? Es ist ja ihre Zuständigkeit. Sie hätten Polizeigesetze machen können, die genau diese Materie beschlagen. Sie haben es nicht gemacht. Sie haben gewartet, und vor allem haben sie gejammert.

Es ist unbestritten, dass diese Vorlage auch auf Druck internationaler Organisationen zustande kam; ich nehme an, auch auf Druck der Uefa. Man will von der Schweiz eine Lackmusprobe. Aber wir sind nicht einfach irgendwelche "Huscheli", die unnötig Gesetze verschärfen, nur weil uns die Hauptprofiteurin der Euro 2008, die Uefa, etwas vorschreibt.

Vor allem ist der Bund aber gar nicht zuständig. Zuständig sind in polizeilicher Hinsicht die Kantone. Jetzt kann man sagen, die Euro 2008 sei eine Grossveranstaltung im nationalen Interesse, da würden allgemeine Sicherheitsvorkehrungen gelten. Herr Hochreutener hat aber bezeugt, dass das nicht so ist. Er will ja ein Gesetz, das immer gilt.

Dieses Gesetz kann sich auch nicht auf den Sportartikel in der Verfassung stützen. Mit dem Sportartikel können Sie alles machen, nur können Sie nicht gestützt auf den Sportartikel die persönliche Freiheit einschränken. Der Bundesrat wollte dieses Gesetz richtigerweise auf die beiden Punkte Datenbank und Beschlagnahmung von Gewaltpropaganda beschränken. Ich denke, dass für Datenbanken gegenüber notorisch gewalttätigen Personen bereits heute genügend rechtliche Grundlagen vorhanden sind.

Wenn Sie diesem Gesetz zum Durchbruch verhelfen, dann sagen Sie Ja zu einem Gesetz, das Jugendliche in den Fahndungsbereich bringt. Aber es ist ein Gesetz, das gar nichts nützt, weil Sie diese Einzelausscheidungen auch mit diesem Gesetz gar nicht vornehmen können.