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AB 61086

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-15

Wortprotokoll

Ziel dieser Vorlage ist es, Grundlagen zu schaffen, damit Gewalt insbesondere an Sportveranstaltungen vorbeugend besser bekämpft werden kann. Die Gewaltbereitschaft nimmt auch auf unseren Sportplätzen zu. Die Sportverbände sprechen von ungefähr 200 bis 300 Hooligans und 800 gewaltbereiten Personen, welche an Sportveranstaltungen oder im Umfeld davon mit einer gewissen Regelmässigkeit Gewalt gegen Personen und Sachen anwenden. Sie können das am Fernsehen verfolgen, es hat in den letzten Jahren immer mehr gewalttätige Ausschreitungen gegeben, auch bei uns. Es ist höchste Zeit, dass die Massnahmen dagegen massiv verschärft werden. Zwar sind es nur 1 bis 2 Prozent der gesamten Zuschauer, die gewalttätig sind, aber genau wegen dieser 1 bis 2 Prozent müssen die Massnahmen verschärft werden.

Heute gibt es im Bundesrecht, aber auch im kantonalen Recht, zwar entsprechende Gesetzgebungen, aber sie sind unvollständig, sie reichen nicht mehr aus, und sie enthalten Lücken, die es nun zu schliessen gilt. Vor allem braucht es eine Grundlage, welche national wirkt. Das Problem ist nicht neu, aber es muss jetzt gehandelt werden. Es gibt einen Anlass, der uns zwingt, schnell zu handeln, nämlich die Euro 2008, die Durchführung der Fussball-Europameisterschaften in der Schweiz. Die entsprechenden Fachgremien sind der Auffassung, die Schweiz müsse solche Massnahmen schnell ergreifen. Allein schon bei der Durchführung dieses Anlasses könnten wir sonst sicherheitsmässige Probleme haben. Im Übrigen kennen andere Länder bereits vergleichbare Gesetze, einige, wie zum Beispiel die Gesetze in England oder in Dänemark, gehen sogar darüber hinaus.

Worum geht es? Die Vorlage geht davon aus, dass zunächst und primär die Veranstalter tätig werden und die gesetzlichen Regeln nur für den Fall greifen, dass diese privaten Mittel nichts fruchten. Zunächst will die Revision - neu - eine nationale Datenbank zur Erfassung von Hooligans. Eine zentrale Erfassung von Daten und Personen, welche bei Sportveranstaltungen regelmässig gewalttätig sind, ist eine wirksame Massnahme zur Bekämpfung des Hooliganismus. Damit können Gewaltaktivisten identifiziert, aus der Anonymität herausgeholt und von Sportanlässen ferngehalten werden. Solche Personen sind ja oft nicht im heimischen Stadion, an ihrem Wohnort, sondern in fremden Stadien, in Stadien gegnerischer Mannschaften, gewalttätig. Damit sie dort rechtzeitig erkannt werden, ist eben ein Datenaustausch notwendig. Diese Datenbank ist auch für die praktische Durchsetzung von Stadionverboten wirksam, und sie ist auch mit Blick auf die internationale Zusammenarbeit notwendig.

Kaskadenartig sind dann in der Vorlage weitere Massnahmen vorgesehen. Zuerst das Rayonverbot als Verschärfung des Stadionverbotes. Wer ein Stadionverbot hat, kann darüber hinaus auch mit einem Rayonverbot belegt werden, aber nur dann, wenn das Stadionverbot nichts bringt, weil der Betreffende einfach im Umfeld des Stadions randaliert. Eine weitere Massnahme ist die Ausreisebeschränkung an Sportgrossanlässe im Ausland. Weiter können Meldeauflagen ausgesprochen werden - z. B. die Auflage, sich während eines Sportanlasses auf einem Polizeiposten zu melden -, damit dieser Sportanlass nicht besucht werden kann. Als härteste Massnahme schliesslich ist der Polizeigewahrsam vorgesehen, ein Freiheitsentzug während maximal [PAGE 1928] 24 Stunden, wenn dies die einzige Möglichkeit ist, einen Gewaltbereiten an der Gewalttätigkeit zu hindern. Wie gesagt, die Vorlage ist kaskadenartig aufgebaut: Zuerst muss die mildere Massnahme ergriffen werden, und nur dann, wenn diese nicht greift, kommt die schärfere Massnahme zur Anwendung. Ich werde in der Detailberatung näher auf diese Massnahmen eintreten.

Eines gilt es bei diesem Gesetzgebungsprozess besonders zu beachten. Wir müssen die Revision rechtzeitig schaffen. Sie muss bis spätestens Mitte 2007 in Kraft treten, damit die Datenbank rechtzeitig vor der Euro 2008 in Betrieb genommen werden kann. Wenn Sie an den Zweitrat denken, an die Differenzbereinigung, an ein mögliches Referendum, dann müssen Sie jetzt schnell handeln, damit das revidierte Gesetz spätestens Mitte 2007, besser noch vorher, in Kraft treten kann.

Eine Minderheit der Kommission für Rechtsfragen will auf die Vorlage nicht eintreten. Ich glaube, dass wir uns das angesichts der Problemlage, die ich geschildert habe, schlicht nicht leisten können. Ich verweise auf meine bisherigen Ausführungen.

Eine ähnlich zusammengesetzte Minderheit schliesslich will die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen, mit dem Auftrag, unter anderem die präventiven Massnahmen gleichgewichtig zu behandeln und das erwartete Gewaltpotenzial bei Sportveranstaltungen, insbesondere an der Euro 2008, zu analysieren und geschlechterdifferenziert aufzuzeigen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass dieser Auftrag zu weit geht, dass er für die Behandlung dieser Vorlage unnötig ist und dass er eigentlich nur zu einem grossen Zeitverlust führen kann. Sie lehnt deshalb den Rückweisungsantrag ab.

Die Minderheit stellt auch die Verfassungsmässigkeit infrage. Dazu Folgendes: Die Kommissionsmehrheit und der Bundesrat waren sich in den meisten Punkten einig, nur in einem wesentlichen Punkt gab es Uneinigkeit. Der Bundesrat möchte diese Vorlage nur bis Ende 2008, also bis nach der Euro 2008, in Kraft haben. Der Grund liegt darin, dass es Experten gibt, welche die Bundeskompetenzen in einigen Punkten als nicht gegeben erachten. Aber es sprachen sich alle Kantone, alle Polizeien, alle betroffenen Kreise für diese Massnahmen aus - und daraus leitet die Kommissionsmehrheit die Bundeskompetenz ab. Sie sieht die Verfassungsmässigkeit als gegeben an. Sie geht davon aus, dass das Problem besteht. Auch wenn die Euro 2008 vorbei ist, wird das Problem nicht einfach gelöst sein, es wird nicht verschwinden. Ich komme bei der Detailberatung dann ausführlicher auf diesen Punkt zurück.

Ich bitte Sie also, Nichteintreten abzulehnen. Ich bitte Sie auch um Ablehnung des Rückweisungsantrages. Folgen Sie der Mehrheit, und sprechen Sie sich für Eintreten aus.