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Fluri Kurt · Nationalrat · 2005-12-15

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-15

Wortprotokoll

Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit soll in drei Richtungen revidiert werden. Während uns der Bundesrat die eine Vorlage, in welcher es um eine verbesserte Prävention im Verbrechensbereich generell geht, Anfang 2006 überweisen will und ein weiterer Teil, in welchem es um eine strafrechtliche Ergänzung im Zusammenhang mit dem Rassismusartikel geht, zurzeit vom Bundesamt für Justiz bearbeitet wird, liegt uns heute ein Revisionsentwurf vor, in welchem es um Massnahmen bei Sportveranstaltungen geht.

Vorauszuschicken ist Folgendes: Gewalt ist Gewalt und ist verwerflich, werde sie nun von links- oder von rechtsextremer Seite oder von wem auch immer sonst ausgeübt. Wir verurteilen ganz klar jegliche Relativierung der Ablehnung von Gewalt durch ideologische und parteipolitische Filter. Die Ausführungen von Herrn Kollege Jo Lang sind völlig daneben. Sie entsprechen einer von der Realität abgehobenen Vorstellung der Kausalität und haben mit Liberalismus nichts zu tun. Gewalt ist zu bekämpfen. Völlig abstrus ist seine Behauptung, die Sportveranstaltungen würden als willkommener Anlass zur Repression genommen. Darauf ist nicht mehr weiter einzugehen.

Die Zunahme der Gewaltbereitschaft und die Tatsache, dass anlässlich von Sportveranstaltungen, insbesondere bei Fussball- und Eishockeyspielen, mehr Gewalt ausgeübt wird, sind notorisch. War das früher internationalen Bühnen oder Mannschaften vorbehalten, so tritt dieses Phänomen leider immer mehr auch bei schweizerischen Veranstaltungen und bei Schweizer Clubs auf. Im Übrigen habe ich noch nie von Krawallen im Zusammenhang mit Tennis- oder Landhockeyspielen oder ähnlichen Veranstaltungen gehört, sondern es konzentriert sich eben auf Fussball- oder Eishockeyspiele.

Frau Menétrey-Savary hat selbstverständlich Recht, wenn sie auf die Hintergründe und Ursprünge der Gewalt hinweist. Aber wir behandeln hier kein gesamtgesellschaftliches Konzept zur originären Bekämpfung der Gewalt. Die mit dieser Revisionsvorlage zur Verfügung gestellten polizeilichen Mittel sind nur ein Teil, aber ein wichtiger Teil eines gesamten Konzeptes zur Bekämpfung der Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Selbstverständlich ist es auch für die FDP wichtig und begrüssenswert, wenn sich die Sportvereine selbst und die lokalen Fanclubs, welche sich in Reaktion auf die zunehmende Gewaltbereitschaft von insbesondere jugendlichen Besuchern gegründet haben, um dasselbe Ziel bemühen.

Polizeiliche Mittel sind ja immer nur ein Teil eines gesamtgesellschaftlichen Konzeptes. Zu ihnen gehören selbstverständlich auch die Mittel der sozialen Dienste, der Vormundschaftsbehörden usw., welche sich im Gegensatz zu den polizeilichen Massnahmen weniger mit den Symptomen von Persönlichkeitsdefekten befassen, welche z. B. eben aus Gewaltausbrüchen bestehen oder sich darin manifestieren können, sondern mit deren Ursachen.

Wenn sich nun einzelne Fraktionen gegen ein Eintreten auf die Vorlage aussprechen oder sie mit der Begründung zurückweisen wollen, sie sei hinsichtlich präventiv-integrativer Massnahmen zu überarbeiten, so muss klar festgestellt werden, dass das hier zu ändernde Bundesgesetz nicht einen solchen Inhalt erhalten kann. In diesem Gesetz und damit auch in der vorliegenden Revision geht es darum, die Sicherung der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen der Schweiz sowie den Schutz der Freiheitsrechte ihrer Bevölkerung mit sicherheitspolitisch relevanten Massnahmen vorbeugender und repressiver Art aufzunehmen.

Gemäss dem zweiten Abschnitt dieses Gesetzes sieht die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen so aus, dass für die innere Sicherheit seines Gebietes in erster Linie der Kanton verantwortlich ist, während der Bund vorbeugende Massnahmen trifft und die zuständigen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden unterstützt. Sache der Kantone und je nach interner Regelung der kommunalen Sozialbehörden ist es demgegenüber, die sozialen und allenfalls schulischen Präventions- und Integrationsmassnahmen bei entsprechend gefährdeten Personen vorzusehen und anzuwenden. Wir behandeln also heute bloss einen Teilaspekt der bestehenden und zunehmenden Gewaltbereitschaft und -ausübung. Die Anordnung präventiv-integrativer Massnahmen kann aber nicht Inhalt dieses Gesetzes sein.

Unter diesen Aspekten verstehen wir nicht, weshalb man auf das Geschäft gar nicht eintreten beziehungsweise es zur Überarbeitung zurückweisen will. Das Problem liegt auf dem Tisch; es ist evident und im Hinblick auf die Massensportveranstaltungen im Jahre 2008 zu lösen. Ein Blick in die Medien genügt, um die Notwendigkeit dieses Gesetzes zu belegen.

Wir begreifen nicht, wie Teile der SP und die Grünen ein Gesetz ablehnen können, welches unter anderem die Bekämpfung der Gewaltpropaganda zum Thema hat. Frau Garbani, es geht um Gewaltpropaganda, nicht um die Beschimpfung von Schiedsrichtern. Es geht um Propaganda zur [PAGE 1933] Anwendung von Gewalt, und zwar nicht verbaler, sondern körperlicher. Sie wollen ein Gesetz zurückweisen oder bekämpfen, welches in einem Kaskadensystem von relativ geringfügigen bis etwas erheblicheren, aber immer noch nichtexistenziellen Einschränkungen der persönlichen Freiheit reicht. Die Verhältnismässigkeit ist gegeben. Von einem Eingriff in den Kerngehalt irgendwelcher Grundrechte kann keine Rede sein. Damit ist gesagt, dass wir die materielle Verfassungsmässigkeit dieser Vorlage bejahen und mit den vorgesehenen Massnahmen einverstanden sind.

Bei Artikel 24e werden wir die beiden Minderheitsanträge unterstützen, welche eine Abstufung zwischen der gesamten Dauer des Polizeigewahrsams und jener der Überprüfung der Rechtmässigkeit des Freiheitsentzugs vorsehen. Ganz generell aber erachten wir die vorgeschlagenen Massnahmen zur Erreichung des Zwecks dieses Gesetzes als tauglich und notwendig, insbesondere auch in Bezug auf Jugendliche, die bekanntlich - wie Erwachsene - ein Gewaltpotenzial aufweisen.

Wir wenden uns damit in keiner Art und Weise gegen die Ziele der beiden Fanprojekte Basel und Zürich, welche uns als Synthesebericht in der Kommission zur Verfügung gestellt wurden. Diese beabsichtigen, junge, bereits situativ gewaltbereite Fans durch eine vertrauensvolle Beziehung zu Fanprojektmitarbeiterinnen und -mitarbeitern so zu beeinflussen, dass sich ihre Gewaltbereitschaft nicht äussert und nicht Teil des persönlichen Selbstverständnisses werden kann. Mit diesen Fanprojekten und Fanklubs sind wir der Auffassung, dass weder polizeiliche Massnahmen allein noch die Sozialarbeit für sich gesehen den bekannten Phänomenen beikommen können, sondern dass es im Gegenteil sehr begrüssenswert ist, wenn sich lokale und klubmässig organisierte Vereinigungen mit den ihnen besser bekannten und gewissermassen auf gleicher Augenhöhe operierenden Fans abgeben.

Dies allein genügt aber wiederum nicht, das Problem anzugehen. Deswegen sind wir für eine breite Zusammenarbeit im Kampf gegen die Gewalt bei Sportveranstaltungen und unterstützen eben auch die uns vorliegende Gesetzesrevision. Dies ist übrigens auch die Meinung der Konferenz der städtischen Polizeidirektorinnen und Polizeidirektoren, welche zurzeit von der für die Polizei zuständigen Zürcher Stadträtin präsidiert wird, welche uns diesbezüglich in einem Schreiben unterstützt.

Eine andere Frage ist diejenige nach der verfassungsmässigen Zuständigkeit zum Erlass der verschiedenen Massnahmen. In seiner Botschaft untersucht der Bundesrat artikelweise die Frage der Kompetenz. In Bezug auf die Artikel 24b, 24d und 24e äussert er bekanntlich Zweifel an der verfassungsmässigen Bundeskompetenz. Er verweist auf die in der Lehre herrschende Meinung, nach welcher die verfassungsinhärente Kompetenz im Sicherheitsbereich dem Bund wohl kaum die Befugnis gebe, Vorschriften über Präventivmassnahmen zu erlassen. Ebenso sei die Abstützung auf Artikel 57 Absatz 2 BV umstritten. Er kommt deshalb zum Schluss, dass dem Anliegen der Gesetzesrevision grundsätzlich auch durch interkantonale Kooperation Rechnung getragen werden könnte, dass aber, abgesehen von der zeitlichen Dimension, auch der Fall nicht auszuschliessen sei, dass die Kantone bei einer Zunahme von sportlichen Veranstaltungen mit internationalem Charakter selbst mit interkantonaler Unterstützung nicht mehr in der Lage wären, für die notwendige Sicherheit zu sorgen. Demzufolge haben denn auch fast alle Kantone ausdrücklich und die übrigen implizit gewünscht, dass diese drei Massnahmen bundesrechtlich geregelt werden. Es geht also nicht um die finanzielle Hilfe, Frau Menétrey-Savary, sondern um die Verhinderung von Gewaltexzessen.

Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen nun vor, auch diese drei Bestimmungen nicht zu befristen. Die FDP-Fraktion schliesst sich dem Antrag der Mehrheit an, welcher auf einen Antrag unseres Kollegen Burkhalter zurückgeht. Nachdem sich nun auch nach der Euro 2008 weitere internationale Sportveranstaltungen in unserem Land ereignen werden - z. B. im Jahr darauf eine Eishockeyveranstaltung -, sind wir der Auffassung, dass diese Befristung aus der Vorlage zu streichen ist. Es könnte den Kantonen aufgezeigt werden, wie sie auf dem Konkordatsweg ähnliche Bestimmungen erlassen können, oder wir sind frei, einen ähnlichen Vorstoss zu einer Verfassungsänderung einzuleiten.

Damit bitten wir Sie, auf die Vorlage einzutreten, den Rückweisungsantrag abzulehnen, in Artikel 24e den Minderheiten und im Übrigen der Mehrheit zu folgen.