AB 61098
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2005-12-15
Wortprotokoll
Es stellt unserer Gesellschaft eigentlich ein schlechtes Zeugnis aus, dass wir über ein solches Gesetz sprechen müssen. Sport, meint man, sei fairer Wettbewerb, sei freudiges Kräftemessen, sei Spiel, und bei alledem geht es offenbar weniger um Spiel, sondern wenn Sie heute diese Sportveranstaltungen anschauen, geht es vor allem um Geld, geht es um Zuschauerzahlen, geht es um Werbung, um Sponsoring, kurz: Es geht eigentlich um das grosse Geschäft. Die Statisten für dieses grosse Geschäft sind die Zuschauenden, das sind aber auch die Fanclubs und nicht zuletzt eben auch die gewaltbereiten Hooligans.
Auch das gehört leider zum Geschäft, zum Geschäft nämlich auch der Medien, die immer bereits zur Stelle sind, wenn irgendwo ein solcher Übergriff passiert, dies auch gross bringen und nicht zuletzt damit auch weiter Anlass geben, dass gewaltbereite Personen, die an und für sich von den Spielen gar nicht so viel sehen, sondern ihre Emotionen auf eine ungewöhnliche Art und Weise ausleben wollen, sich zu solchen Veranstaltungen einfinden und nichts anderes im Sinne haben, als eben Gewalt anzuwenden. Es ist ein schlechtes Zeugnis für unsere Gesellschaft, wahrlich.
Ich frage mich manchmal, ob wir eigentlich so weit gekommen sind, weil einfach diese Personen, die an solchen Veranstaltungen sind, ihre Erziehung entweder nicht bekommen oder vergessen haben. Ich möchte hier eine ganz kleine Klammer zur Familienpolitik aufmachen: Familienpolitik, die dazu beiträgt, dass Kinder und Jugendliche eine Erziehung erhalten, die zu einem sozialen Verhalten befähigt, wäre eine grosse prophylaktische Leistung auch im Hinblick auf solche Dinge, die wir heute besprechen. Hier wären auch Investitionen möglich, die ganz grosse Auswirkungen haben, Klammer geschlossen.
Ich komme zu dieser Vorlage: Wir unterstützen diese Vorlage. Wir sind der Meinung, dass die Gesellschaft klar und eindeutig einschreiten muss, wenn sich schon die Leute nicht mehr zu benehmen wissen; sie muss Grenzen setzen, Massnahmen durchziehen, die dazu führen, dass ordentliche Abläufe gewährleistet sind. Diese Massnahmen müssen dazu führen, dass solche Veranstaltungen überhaupt durchgeführt werden können und dass unbeteiligte Personen, unbeteiligte Leute mit ihrem Eigentum nicht zu Schaden kommen.
Wir sind nicht der Auffassung, dass die heutigen Bestimmungen, die die Kantone in ihren Polizeivorschriften haben, genügen. Wir sind auch nicht der Auffassung, dass diese Vorschriften in den Kantonen genügend koordiniert und einheitlich sind und auch heute in der Umsetzung eine genügende Sicherheit bieten. Wir begrüssen diese Vorlage, weil sie für das ganze Land, nicht nur für einzelne Kantone, klare Bestimmungen bringt, eine Verschärfung der Eingriffsmöglichkeiten darstellt und weil sie trotzdem so konzipiert ist, dass in einer stufengerechten Verschärfung die notwendigen Massnahmen zur Verfügung stehen. Der Staat muss sagen, wo es langgeht, und der Staat muss klare Grenzen setzen. Das wird mit diesem Gesetz versucht.
Es wird nicht nur versucht, zu legiferieren, sondern es wird auch versucht, für den Vollzug gute, handhabbare Massnahmen anzubieten. Das ist wesentlich. Es gibt nichts Schwierigeres für die ausführenden Organe, namentlich für die [PAGE 1935] Polizei, als in einem gesetzlichen Bereich des Schwammigen und der Unsicherheit zu operieren. Hier haben wir wenigstens klare Anweisungen. Wir haben eine klare Situation.
Nun zu den Argumenten derjenigen, die zurückweisen wollen: Im Antrag der Minderheit auf Rückweisung wird beispielsweise verlangt, dass man die Strafmündigkeit der Jugendlichen beachten müsse. Es geht hier doch nicht um Strafverfahren. Es sind administrative Verfahren, die mit dem Strafrecht als solchem nichts zu tun haben. Es gibt keine Strafregistereinträge, wenn jemand von diesen Verfahren betroffen wird. Es geht also überhaupt nicht darum, die Strafmündigkeit zu berücksichtigen, wie das mit der Rückweisung verlangt wird, sondern es geht darum, dass man jene Personen, die hier Probleme bieten könnten, entsprechend behandeln kann.
Prophylaktische Massnahmen seien aufgrund des StGB heute schon möglich. Nein, eben nicht - eben nicht! Das StGB ist nicht dafür da, administrative Massnahmen in dem Sinne anzubieten, wie sie hier vorgesehen sind. Ich wüsste nicht, worauf man sich abstützen könnte. Und nochmals: Es scheint mir absolut richtig zu sein, dass wir hier eine einheitliche, für alle Kantone geltende Regelung machen.
Ich komme zum Schluss: Es ist lästig, es ist ärgerlich, und es stört mich in hohem Masse, wenn bei Sportveranstaltungen solche Ausschreitungen geschehen. Es stört mich übrigens auch, wenn das bei politischen Veranstaltungen, bei Demonstrationen geschieht. Wir sind doch eine Gesellschaft, in der man miteinander diskutieren, in der man miteinander streiten kann, aber in der man die Auseinandersetzungen aufgrund gegenteiliger Ansichten nicht mit Gewalt austrägt. Deshalb glaube ich, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind.
Wir können diese Veränderung, diese Verschärfung des Gesetzes durchaus wieder aufheben, wenn unsere Gesellschaft in ein paar Jahren durch die prophylaktischen Massnahmen und vielleicht durch andere Dinge wieder etwas friedlicher und etwas weniger gewalttätig geworden ist. Ich würde mich jedenfalls freuen, wenn das der Fall sein könnte. Im Moment ist es aber so, dass wir diese Gesetzgebung brauchen.
Ich bitte Sie, darauf einzutreten, und bitte Sie auch, der harten Linie der Mehrheit zu folgen und gegen Schluss meinen Minderheitsanträgen zuzustimmen. Wir wollen diese Massnahmen nicht ein bisschen, sondern wir wollen sie ganz klar durchziehen und dafür sorgen, dass wir Ordnung haben.