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preparatory:AB 61104

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-12-15

Wortprotokoll

Die Berichterstatter der Kommission sind bereits eingehend auf die wesentlichen Punkte eingegangen. Ich verzichte deshalb darauf, den Inhalt dieser Vorlage hier noch einmal darzustellen. Es ist mir aber ein Anliegen, die Vorlage in den Kontext der Patentrechtsrevision als Ganzes zu stellen, also in ihrer Gesamtheit darzustellen und die wirtschaftliche Bedeutung der [PAGE 1922] Vorlage zu beleuchten. Dann werden Sie auch sehen, warum hier der Minderheitsantrag auf Rückweisung mit dieser eingehenden Untersuchung über die Gesundheitskosten - bei dieser Vorlage jedenfalls - völlig fehl am Platz ist.

Die Patentrechtsrevision im Gesamten betrifft einen umfangreichen Katalog von Themen unterschiedlicher Dringlichkeit und Tragweite. Der Bundesrat hat deshalb ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen beschlossen. Heute behandeln Sie die erste Tranche. Das ist von allen die am wenigsten brisante. Es geht um die Frage, ob die Schweiz im europäischen Patentsystem bleiben soll oder nicht. Es geht nur um diese Frage. Sie beinhaltet auch keine neuen materiellen Fragen. Der Bundesrat hat beschlossen, Ihnen die Genehmigung von zwei Abkommen betreffend das europäische Patentsystem und die Änderung des Patentgesetzes als erste Tranche vorzulegen. Es geht also um die Revisionsakte des Europäischen Patentübereinkommens und zweitens um das Sprachenabkommen.

Die zweite Tranche ist dann substanzieller. Das ist die Revision des Patentrechtes der Schweiz. Der Bundesrat hat diese am 23. November verabschiedet, und die Vorlage ist bereits dem Parlament zugegangen. Sie werden sie im nächsten Jahr in den Kommissionen und im Parlament beraten. Dann folgt noch eine dritte Tranche. Sie ist vom Bundesrat noch nicht verabschiedet. Dort geht es um die Fragen der innerstaatlichen Rechtspflege im Patentsystem. Das ist die Frage der Patentanwälte, die Frage der Patentgerichtsbarkeit usw.

Nun zum heute zu behandelnden Abkommen: Bei der Revisionsakte hat man gesagt, die Ratifizierung dränge. Sie drängt auch, ausser Sie wollen die Konsequenzen in Kauf nehmen. Die revidierte Fassung des Europäischen Patentübereinkommens tritt zwei Jahre nach Hinterlegung von 15 Ratifikations- oder Beitrittsurkunden in Kraft. Bis heute haben 14 Staaten unterzeichnet. Wir gehen davon aus, dass Finnland noch in diesem Jahr die Revisionsakte ratifizieren wird, sodass das Übereinkommen bis 2007 in Kraft tritt. Wenn wir bis dahin nicht unterschreiben - das können wir -, dann fallen wir aus dem europäischen System heraus, und das ist ausserordentlich nachteilig für alle, welche Patente anmelden und mit Patenten arbeiten.

Es trifft nicht vor allem die grossen Unternehmen, sondern in erster Linie die kleinen und mittleren Unternehmen, weil die grossen mit ihren europäischen Standorten natürlich andere Mittel haben. Wenn wir das nicht unterzeichnen würden, dann würde die Schweiz also aus dem europäischen Patentsystem ausgeschlossen, was sich insbesondere auf die Einbindung ins europäische Wirtschaftsgefüge auswirken würde.

Ich persönlich muss Ihnen sagen: Die Konsequenzen für die auf Innovation aufbauende schweizerische Wirtschaft wären fatal. Die schweizerische Wirtschaft ist in besonderer Weise auf Innovationen angewiesen, weil wir ein Hochpreisland sind, ein Land, das keine Rohstoffe hat und keine Massenprodukte produzieren kann: Innovation und damit natürlich auch das Patentrecht sind das Kernstück.

Die Genehmigung der beiden Übereinkommen - also auch des Sprachenübereinkommens - ist von zentraler Bedeutung für die schweizerische Industrie und ihre Stellung in Europa. Das Sprachenübereinkommen ist für uns besonders wertvoll, weil von den drei verlangten Sprachen Deutsch, Französisch und Englisch zwei Landessprachen sind und Englisch im Patentrecht eine Sprache ist, die sich durchgesetzt hat. Für uns gibt es also auch hier grosse Kostenvorteile für die schweizerischen Unternehmen.

Nun zum Antrag der Minderheit auf Rückweisung mit dem Auftrag, die Kosten, die sich aus den Artikeln 7c und 7d ergeben, zu berechnen: Ich muss Ihnen sagen, dass Artikel 7c seit dreissig Jahren im Patentgesetz verankert ist. Es ist wörtlich die gleiche Bestimmung. Artikel 7d macht nichts anderes, als die heutige Gerichtspraxis zu kodifizieren. Es bestand überhaupt kein Grund, hier, bei einem solchen technischen Abkommen, den Sinn und den Unsinn von Patenten und die Einflussnahme auf Kosten des Marktes zu untersuchen - das ist eine riesige neue Arbeit.

Die Unterlagen zu den Artikeln 7c und 7d liegen ja alle vor. Sie verlangen keine Neuuntersuchung. Das kann man in einer allgemeinen Diskussion über das Patentrecht tun. Sie werden dabei allerdings zu keinen anderen Schlussfolgerungen kommen, weil es ziemlich einfach ist: Wenn Sie die Patente bei Forschungen ausschliessen, wird niemand mehr forschen. Das ist ja klar, weil man natürlich keinen Schutz des Produktes mehr hätte. Wenn niemand mehr forscht, gibt es auch keine neuen Produkte mehr, und dann haben Sie schlechtere Produkte. Sie können schon Generika haben, aber Generika gehen dann aus, weil eines Tages niemand mehr neue Patente anmeldet; und wenn es keine neuen Produkte mehr hat, gibt es auch keine Generika mehr. Generika zu haben ist nur dort möglich, wo Sie patentierte Produkte haben - nämlich als Nachfolgeprodukte. Mit den beiden Bestimmungen der Artikel 7c und 7d wird also nichts Neues eingeführt. Demzufolge sind damit auch keine neuen Auswirkungen auf die Gesundheitskosten, die Herstellung von Generika, die Arzneimittelpreise oder auf die ärztliche Praxis verbunden, die noch zu untersuchen wären.

Wenn Herr Sommaruga geltend macht, es bestehe keine Zusammenarbeit zwischen dem EJPD und dem EDI, muss ich Ihnen sagen: In dieser Frage, gerade was das Patentrecht anbelangt, hat das EDI ein sehr grosses Wort mitzureden. Diese Unterlagen sind vom Bundesrat genehmigt worden, und selbstverständlich wird dort auch das EDI vertreten. Der Bundesrat hat diese Vorlage verabschiedet und bittet Sie, ihr zuzustimmen.

Ich beantrage Ihnen, die anderslautenden Anträge abzulehnen und hier zuzustimmen. Es ist ein Abkommen, das inhaltlich nicht so bedeutend, aber in Bezug auf die Auswirkungen in der Wirtschaft von grosser Bedeutung ist.