Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2005-12-15
Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-15
Wortprotokoll
Der Schutz des geistigen Eigentums mittels Patenten ist einerseits wichtig für Innovation und angewandte Forschung sowie andererseits Garant für die korrekte Weiterverbreitung von Wissen und Erkenntnissen. Heute entscheiden wir über die erste Tranche der Revision des Patentrechtes. Diese besteht in der Ratifizierung der Akte zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens sowie in der Ratifizierung des Übereinkommens über die Anwendung von Artikel 65 des Europäischen Patentübereinkommens.
Die FDP-Fraktion begrüsst die Revision des Patentrechtes, denn die neuen Technologien, die Einbindung ins europäische Wirtschaftssystem und in den Welthandel sowie der Beitritt neuer Staaten haben eine Revision des Europäischen Patentübereinkommens notwendig gemacht. Die Schweiz war 1973 Gründungsmitglied, als das europäische Verfahren zur Erteilung von Patenten durch das Patentamt in München geschaffen wurde. Nun gilt es, die Revisionsakte des Europäischen Patentübereinkommens rasch zu ratifizieren, damit diese 2007 in Kraft treten kann; der Kommissionssprecher hat Ihnen das auch erläutert. Würde die Schweiz das revidierte Übereinkommen, das hauptsächlich verfahrenstechnische und institutionelle Reformen beinhaltet, bis im Jahr 2007 nicht ratifizieren, würde das Europäische Patentübereinkommen für unser Land ausser Kraft treten, was für Innovation, Technologie und Wirtschaft verhängnisvoll wäre.
Deshalb empfiehlt Ihnen die freisinnige Fraktion, die EPÜ-Revisionsakte und mit ihr das EPÜ-Sprachenübereinkommen, das den vielsprachigen Ländern entgegenkommt, zu genehmigen. Neu muss nämlich der Bauplan einer patentierten Erfindung nicht mehr übersetzt werden, sofern eine der Amtssprachen zugleich auch eine der nationalen Amtssprachen ist.
Zusammenfassend kann deshalb festgehalten werden, dass die FDP-Fraktion hinter der Revision der ersten Tranche des Patentgesetzes steht und Ihnen empfiehlt, die beiden Bundesbeschlüsse anzunehmen und den Antrag der Minderheit Menétrey-Savary abzulehnen, da dieser eine unnötige Verzögerung bewirkt und die geforderten Abklärungen auch ohne die Rückweisung an den Bundesrat gemacht werden können.