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Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2005-12-15

Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-15

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir, dass ich gerade auch noch zur Frage von Madame Menétrey-Savary eine Bemerkung mache. Es ist ein Unterschied, ob man eine Zulassung von Swiss Pharma oder ein Patent beantragt. Wenn man einen Wirkstoff hat, dann muss man diesen in den menschlichen Körper bringen, damit er dort zum Tragen kommt, also wirkt. Nun kann man diesen Wirkstoff beispielsweise über die Haut in Form einer Salbe anwenden. Man kann ihn in eine Tablette einbauen, dann kommt er über den Magen und über die Verdauungsorgane in den Körper. Man kann ihn als Zäpfchen verabreichen, dann wirkt er sehr schnell über die Schleimhäute. Man kann ihn als Tropfen einnehmen. Jede dieser Formen braucht eine Zulassung und muss erprobt sein, denn es ist wichtig, dass die Dosierungen dann passen. Wenn man für kleine Kinder Zäpfchen macht, genügt es nicht, wenn man das in eine Analogie bringt. Man muss dann belegen, dass das keinesfalls schädlich ist und dass der Nutzen gegeben ist. Es handelt sich immer um den gleichen Wirkstoff, und deshalb gibt es mehr Patente als Zulassungen, aber mehr Zulassungen als neue Wirkstoffe.

Wenn wir aus dem EPÜ herausfallen - Frau Menétrey hat gesagt, das hätte keine grossen Folgen -, dann ist das sehr nachteilig. Am materiellen Recht würde sich nichts ändern. Wir haben auch andere staatsvertragliche Bindungen. Es würde aber bedeuten, dass wir in der Schweiz ein neues, voll ausgerüstetes Patentamt aufbauen müssten, mit voraussichtlich Hunderten von Prüfern. Ich will nicht bestreiten, dass es der Stadt Bern nicht schaden könnte, wieder einmal einen Einstein zu beherbergen - aber das kann nicht der Auslöser sein. Heute haben wir noch etwa 25 Prüfer. Wenn wir alle Patente, die aus der Schweiz angemeldet werden, hier prüfen müssten, kämen wir auf über 100 Prüfer, um den Bedarf abzudecken. Damit würden riesige Kosten auf die Anmelder, auf die Wirtschaft zukommen. Ich glaube auch nicht, dass die Medikamente dadurch billiger würden. Es wäre aber ein dramatischer Rückschlag für unsere Bemühungen, die Kosten des Patentwesens zu senken, günstige Bedingungen für die Wirtschaft zu schaffen.

Nun hat Herr Vischer der Kommission vorgeworfen - er hat sie damals noch nicht präsidiert, sonst wäre das natürlich anders -, man habe nicht seriös gearbeitet. Nun muss ich ihm sagen, dass er vielleicht, weil er noch nicht Präsident war, nicht so gut aufgepasst hat. Mit Generika hat das nun überhaupt nichts zu tun. Ein Generikum ist ein Präparat, das nach Ablauf eines Patentes von einem Dritten mit einem bis anhin patentierten Wirkstoff hergestellt wird. Es ist eine Kopie. Das hat mit der ersten und zweiten medizinischen Indikation überhaupt nichts zu tun. Das können Sie in der Botschaft nachlesen: Es geht bei der ersten und zweiten Indikation darum, dass ein bekannter Stoff für eine neue medizinische Anwendung patentiert werden kann. Das ist kein Generikum. Wenn man bei der ersten medizinischen Indikation bemerkt, dass ein solcher Stoff, der in der Medizin bereits Anwendung findet, noch zu einem anderen Zweck dienen kann, wäre das eine weitere medizinische Indikation. Der Schutz ist unterschiedlich ausgestaltet.

Es liegt also eine neue Erfindung vor, obwohl es der gleiche Stoff ist. Aber in der Pharmaindustrie ist es immer so: Man arbeitet mit ursprünglich bekannten Stoffen. Der Erfindungsprozess und die Neuheit beziehen sich darauf, dass jemand herausfindet und wissenschaftlich nachweist, dass ein Mittel unerwartet auf etwas ganz anderes anwendbar ist. Wenn es für den Fachmann naheliegend ist, dass man auch in andere Richtungen Versuche machen sollte, dann sind die erste und die zweite Indikation überhaupt nicht patentierbar, sondern die Neuheitsidee ist es, welche die Grundlage für die Patentierbarkeit schafft.

Die erste medizinische Indikation ist heute in unserem Recht ausdrücklich verankert. Das ist das, was wir in Artikel 7c übernehmen. Die weiteren medizinischen Indikationen kommen in Artikel 7d zum Zuge, und das ist die Kodifizierung der heute geltenden Praxis. Mit der Ratifizierung ändern wir an unserem materiellen Recht eigentlich wirklich nichts. Wir bestätigen den heutigen Zustand. Es ist falsch zu sagen, die Gesetzesrevision würde allenfalls Preissteigerungen nach sich ziehen.

Und bei den medizinischen Indikationen geht es nicht zuletzt um die kleinen und mittleren Unternehmungen. Sie betreiben primär Nischenforschung. Die Erforschung neuer Wirkstoffe findet vor allem in der Grossindustrie statt. Die Kleinen haben das Geld dazu nicht. Aber die Forschung darüber, wofür man einen bekannten Wirkstoff in der Medizin auch noch anwenden könnte, wird typischerweise in kleinen und mittleren Unternehmungen betrieben. Man spricht von "orphan drugs", also von "Arzneimittel-Waisenkindern" - nicht weil sie bei Waisenkindern zur Anwendung kämen, sondern weil es Arzneimittel für sehr seltene Krankheiten sind, die niemals breit vermarktet werden können. Um diese "orphan drugs" kümmern sich nur die KMU. Das gibt nie Blockbuster. Die KMU können solche Forschung auch nur betreiben, wenn sie ihren Überlegungen einen entsprechenden Patentschutz zugrunde legen können.

Aus diesem Grund beantragt Ihnen die Kommission, den Rückweisungsantrag abzulehnen, auf die Vorlagen einzutreten und den Antrag John-Calame abzulehnen.

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