Cathomas Sep · Nationalrat · 2005-12-15
Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-15
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit und lehnt beide Minderheitsanträge ab.
Die Streichung des gesamten Artikels gemäss der Minderheit I (Brunner Toni) ist nicht akzeptabel. Es kann ja nicht sein, dass der Bund das Gesetz und alle Vorschriften und Kriterien zur Anerkennung der Pärke erlässt, aber sich nicht an der Finanzierung beteiligt. Diese Lösung funktioniert nicht, und sie widerspricht auch dem Prinzip unseres föderalistischen Staatsaufbaus. Zudem steht sie im Widerspruch zur geltenden Praxis für die Finanzierung des bestehenden Nationalparks und des Biosphärenparks Entlebuch. Letztlich sind die Pärke nicht nur im Interesse der Regionen und Kantone, sondern des ganzen Landes. Aus diesen Gründen muss der Antrag der Minderheit I ganz klar abgelehnt werden.
Gemäss den Anträgen der Mehrheit und der Minderheit II (Rutschmann) wird die Finanzierung der Pärke durch den Bund geregelt. Durch die Kann-Formulierung gemäss der Minderheit II wird die Gewährung von Finanzhilfen jedoch relativiert und infrage gestellt. Die Kann-Formulierung kann, auch beim besten Projekt und sogar, wenn bewilligte Kredite vorhanden sind, einen negativen Finanzierungsentscheid zur Folge haben. Wenn wir einerseits der Schaffung von weiteren Naturpärken zustimmen, aber andererseits derart unverbindliche gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen, wird der Bund für jeden Projektträger zu einem unzuverlässigen Partner degradiert. Wollen wir die Schaffung von weiteren Pärken wirklich fördern, müssen wir die imperative Fassung der Mehrheit ins Gesetz aufnehmen.
Es ist geradezu paradox, wenn in Artikel 18 des geltenden Natur- und Heimatschutzgesetzes die imperative Bedingung für die Finanzierung von allen möglichen Biotopen von nationaler bis lokaler Bedeutung gesetzlich vorgeschrieben ist, aber für die räumlich weit ausgedehnteren Verbundsysteme, um die es sich bei den regionalen und nationalen Naturpärken handelt, eine Kann-Formulierung gelten soll.
Die weiteren, zusätzlichen Bedingungen - gemäss Artikel 23j die Qualität, zumutbare Selbsthilfemassnahmen, wirtschaftliche und fachkundige Umsetzung sowie Wirksamkeit der Massnahmen - schränken die Möglichkeit einer Bundesfinanzierung bei qualitativ minderwertigen Projekten genügend ein, ohne dass ein weiterer ungewisser Vorbehalt angebracht werden müsste. Wenn der Bund Finanzierungshilfen gewährt, geschieht dies immer nur im Rahmen der bewilligten Kredite, die jeweils durch die Bundesversammlung im Voranschlag festgelegt werden. Darum frage ich mich schon, was die Kann-Formulierung in der Einleitung bedeuten soll. Um die Realisierung von neuen Pärken zu ermöglichen, muss der Bund die Finanzierungshilfen leisten, denn ohne diese Unterstützung werden keine neuen Nationalpärke und voraussichtlich eine sehr kleine Anzahl von Regionalen Naturpärken und Naturerlebnispärken entstehen.
Mit dem Antrag der Mehrheit schaffen wir im Bereiche der Parkfinanzierung klare gesetzliche Rahmenbedingungen, und aus diesem Grunde bitte ich Sie im Namen der CVP-Fraktion, der Mehrheit zuzustimmen.