Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · 2005-12-15
Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-15
Wortprotokoll
"Wer schlot, de goht." Dies bedeutet eine neue Qualität in der Gewaltbekämpfung im sozialen Umfeld, im Familienkreis und in der Partnerschaft. Bisher war es genau umgekehrt. Wer geschlagen, wer bedroht oder wem nachgestellt wurde - die Opfer sind meist Frauen und Kinder -, musste die gemeinsame Wohnung fluchtartig verlassen und in Frauenhäusern, bei Verwandten oder Freunden Schutz suchen. Frauenhäuser wurden rasch die Schutzorte für Opfer von häuslicher Gewalt. Sie sind heute nicht mehr aus Städten und Agglomerationen wegzudenken und werden auch weiterhin dringend nötig sein. Viele Frauenhäuser sind heute überfüllt und müssen Opfer von häuslicher und anderer Gewalt abweisen. Gewalt ist eben für viele Frauen bittere Realität.
"Wer schlot, de goht" ist ein Paradigmenwechsel. Die Opfer werden geschützt, die Täter bestraft. Als ich vor fünf Jahren - das ist eine lange Zeit - die parlamentarische Initiative einreichte, wagte ich kaum zu hoffen, dass eines Tages eine nützliche Gesetzesänderung vorliegen würde. Denn Gewalt in der Familie oder in der Partnerschaft wird leider auch heute noch unter den Schutz der Privatsphäre gestellt. Allerdings bröckelt die Mauer des Schweigens seit einigen Jahren. Man spricht über Gewalt. Die Gesellschaft will die Gewalt hinter der Haustüre nicht mehr tolerieren.
Die Kommission für Rechtsfragen und ihre Subkommission haben gut gearbeitet - herzlichen Dank. Die Opfer von Gewalt, Drohungen und Nachstellungen können nun endlich auf verlässliche Schutzmassnahmen zählen.
Problematisch ist heute noch in vielen Kantonen die Situation für Polizeibeamte, die bei häuslicher Gewalt oft und zu Recht gerufen werden. Sie können in der Regel nicht viel tun. Beruhigen ist noch immer die Devise, oder in ganz schlimmen Fällen können sie den Schläger für einige Stunden wegschliessen. Das allerdings nützt den Opfern nichts. Nach der Schonfrist werden sie mit dem meist gedemütigten und wütenden Täter erneut konfrontiert, und früher oder später beginnt die Qual für das Opfer von neuem. Auch dort, wo heute Polizeibeamte in ihren Handlungen noch immer eingeschränkt sind - und das ist in vielen Kantonen der Fall -, sind sie selber meist frustriert, denn sie wissen, dass sie gleich übermorgen wieder vor der gleichen Türe stehen werden, ohne jedoch wirksam handeln zu können. Das ändert sich nun.
Ich werde oft nach Zahlen im Bereich häuslicher Gewalt gefragt. Die gibt es jedoch kaum. Die Statistiken sind dürftig, vieles liegt in den Graubereichen, denn noch immer schweigen viele Opfer, wenn sie geschlagen werden, und die Scham der Opfer schützt immer noch die Täter.
Der neue Artikel 28 ZGB erlaubt nun den Gerichten, in Zukunft eine gewalttätige Person aus der gemeinsamen Wohnung wegzuweisen. Sie können ihr auch verbieten, sich in unmittelbarer Nähe der Wohnung, des Arbeitsplatzes oder der Schule der Kinder, an bestimmten Plätzen, Orten oder in [PAGE 1961] bestimmten Quartieren aufzuhalten. Es ist dem Täter verboten, sich dem Opfer zu nähern, ihm zu telefonieren oder es zu belästigen. Die Dauer der Ausgrenzung wird durch die Gerichte festgelegt.
Bis Gerichte jedoch handeln können, läuft die Zeit, und Opfer haben meist keine Zeit. Die Kantone sollen daher - so will es der neue Artikel im ZGB - eine Stelle nennen, die in Krisenfällen sofort einsatzfähig ist und die entscheiden kann, ob der Täter weggewiesen werden soll. In verschiedenen Kantonen - unter anderen St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Zürich und Neuenburg - bestehen Polizeigesetze zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt. In diesen Kantonen kann die Polizei eine gewalttätige Person bereits kurzfristig wegweisen. Mit der Schaffung dieser Polizeigesetze wurden in den Kantonen auch Interventionsprojekte organisiert, an denen Polizeibeamte, Sozialarbeiterinnen, Opferhilfe, Richter, Männerbüros usw. beteiligt sind. Interventionsprojekte konzentrieren sich unter anderem auch auf die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteurinnen und Akteure und auf die Ausbildung und Sensibilisierung vor allem auch von Richtern und Polizeibehörden. Damit soll auf Klagen von Opfern reagiert werden, die sich beklagen, dass Richter oft die Gewalttaten nur als Bagatelle abtun.
Täter sollen sich mit ihrer Gewaltbereitschaft auseinander setzen können. Die Kantone müssen dafür Beratungsstellen für Opfer und Täter zur Verfügung stellen. Wenn Gewalt lernbar ist, ist auch Gewaltlosigkeit lernbar. Frauen fällt es häufig leichter, sich helfen zu lassen, aber langsam lernen auch Männer, mit professioneller Hilfe ihr Gewaltverhalten zu hinterfragen. Die Zahl solcher Männer ist leider jedoch noch immer sehr gering.
Ausserhalb der Schweiz kennen viele Länder ein Gewaltschutzgesetz, Österreich seit 1996. Die Erfahrungen sind sehr gut, die Frauenhäuser und andere Institutionen können teilweise entlastet werden. Es hat eine sehr eindrückliche Sensibilisierung in diesen Ländern stattgefunden, wonach Gewalt in der Partnerschaft öffentlich zu machen und der Schutz von Opfern eine gesellschaftliche Aufgabe ist.
Ich bitte Sie, dem neuen Gesetz zuzustimmen, denn es schützt die Opfer, und dies ist ein wichtiger Schritt in der Bekämpfung der Gewalt.