Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-12-15
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-12-15
Wortprotokoll
Sie fragen, ob das auch für die Fussballspieler selbst gelten würde, falls sie gewalttätig wären; das ist Ihre Frage.
Ich glaube, wenn Sie diesen Absatz lesen, sehen Sie, dass er dafür nicht geeignet ist. Personen, die sich anlässlich von Sportveranstaltungen nachweislich an Gewalttätigkeiten usw. beteiligen, die dort hingehen, das sind die Besucher. Aber wenn Sportler gewalttätig sind, haben die Sportvereine genug Möglichkeiten, diese vom Spielfeld zu nehmen, denn sie kennen sie: Sie laden sie ja besonders ein, oder sie laden sie besonders aus! Hier geht es um Personen, die sie gerade nicht wollen und die deshalb ausgeschlossen werden können.
Ich habe noch nirgends gehört, dass das ein Problem sei, dass man Sportler, die selbst gewalttätig seien, nicht vom Platz nehmen könne. Das ist mir neu, aber wir werden auch das noch anschauen und Ihnen die Antwort dann vor der Schlussabstimmung noch mitteilen.