Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-12-15
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-12-15
Wortprotokoll
Bei Artikel 24b Absatz 1 geht es um die gleiche Frage - hier bezüglich des Rayonverbotes - wie bei Artikel 24c, Ausreisebeschränkungen, und bei Artikel 24e, Polizeigewahrsam. Der Antrag der Minderheit Garbani ist in allen diesen Fällen der gleiche, ich werde mich dann dort nicht mehr zu Wort melden.
Es geht um die Frage, ob nur für gerichtlich verurteilte Personen ein solches Rayonverbot, eine Ausreisebeschränkung oder Polizeigewahrsam verfügt werden solle oder ob Massnahmen, wie sie in diesen Artikeln umschrieben sind, auch für Personen verfügt werden sollen, welche nachweislich Gewalt gegen Personen oder Sachen angewendet haben. Das ist die Frage. Es geht hier nicht um Verurteilungen, die eine Strafe nach sich ziehen - das wäre bedenklich, wenn das ohne richterliche Massnahme ginge -, sondern es geht um vorsorgliche Massnahmen, also um die Frage, ob man gegen jemanden für einen Rayon, zum Beispiel in der Umgebung eines Stadions oder im Stadion selbst, ein solches Verbot aussprechen soll, weil er nachweislich gewalttätig war, oder ob jemandem die Ausreise, zur Zeit von Fussballspielen beispielsweise, verboten werden kann, weil er nachweislich Gewalt angewendet hat. Das Gleiche gilt für den Polizeigewahrsam.
Die regelmässigen Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten bei Sportanlässen belegen, dass die nachträglich wirkenden strafrechtlichen Mittel nicht genügen, um die Situation in den Griff zu bekommen. Solche Leute agieren im Schutz der Masse, und es ist viel zu spät, wenn Sie warten, bis die einzelnen Personen ausgesondert, dann angeklagt, dann richterlich beurteilt und dann richterlich bestraft sind. Sie wissen, das geht in der Regel Monate und Jahre, und in dieser Zeit können Sie keine vorsorglichen Massnahmen treffen. Deshalb sind solche Massnahmen unseres Erachtens verhältnismässig. Es geht nur darum, ob diese Leute an gewissen Orten Zutritt haben oder nicht, und es geht nicht um Strafen.
Es ist auch sehr bösartig, wenn man sämtliche Sportbegeisterte in diese Kategorien einteilt, Frau Hubmann. Das ist nun seitens einer Mittelschullehrerin wirklich nicht gerade eine gute Sache, dass man sagt, gegen alle Sportbegeisterten würden hier Rayonverbote ausgesprochen, Auslandverbote erlassen und würde sogar Polizeigewahrsam verfügt. Das ist nicht so. Es muss der Nachweis erbracht werden, dass die Personen gewalttätig sind, und zwar gewalttätig gegen Personen oder Sachen. Ich glaube, dass diese administrative Massnahme, die keine strafrechtliche Massnahme ist und keine Busse oder Gefängnisstrafe nach sich zieht, vertretbar ist und eine Verbesserung in Bezug auf die Gewaltanwendung in Stadien bringen wird.
Sie, Frau Hubmann, haben witzigerweise gefragt, was ich täte, wenn man ein Rayonverbot für Bundesräte machen würde, für Bundesratssitzungen. Wenn Sie das machen wollen, machen Sie das - für Personen, die nachweislich gegen Personen oder Sachen gewalttätig sind! Ich hätte nichts dagegen, dass solche Bundesräte nicht mehr zu Sitzungen zugelassen würden. Aber Sie möchten ja ein Rayonverbot für Bundesräte, die anders denken als Sie. So weit gehen die Sportvereine nicht.