Lexipedia

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2005-12-15

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2005-12-15

Wortprotokoll

Wir sind hier beim Rayonverbot und sprechen darüber, unter welchen Umständen ein Rayonverbot gegen gewalttätige Personen verhängt werden kann. Nach dem Antrag der Mehrheit und des Bundesrates kann dieses Rayonverbot verhängt werden gegen Personen, die anlässlich von Sportveranstaltungen nachweislich - nachweislich! - an Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen beteiligt waren.

Die Minderheit möchte nun einführen, dass das nicht genügt, sondern dass dafür noch eine rechtskräftige Verurteilung vorliegen muss. Das ist ein Erfordernis, das viel zu weit geht.

Ich möchte das begründen: Zuerst einmal geht es hier um ein Rayonverbot. Das ist eine Massnahme, die noch nicht allzu stark einschränkt. Sie schränkt nur so weit ein, in der Regel natürlich, dass sich die betroffene Person nicht im Umfeld dieser Sportveranstaltung aufhalten darf. Das ist weiss Gott keine massive Einschränkung der Persönlichkeitsrechte.

Zum Zweiten: Es geht darum, dass diese Person nachweislich an Gewalttätigkeiten bei Veranstaltungen beteiligt gewesen sein muss - nachweislich! Und da, lieber Kollege Vischer, genügt es nicht, dass irgendwoher aus einer Ecke, aus einer Fan-Ecke, Gewalt kommt, dass dann jede Person, die sich in dieser Fan-Ecke aufgehalten hat, bereits in die Kategorie der Gewalttäter fällt, die nachweislich Gewalt ausgeübt haben. Das geht doch nicht, das geht schlicht und einfach nicht. Es geht nur um jene Personen, die nachweislich Gewalt ausgeübt haben.

Wie wird dieser Nachweis erbracht? Heutzutage in der Regel durch Videokameras, durch das Fernsehen, das genau diese Szene aufnimmt. Man hat einen Nachweis, man sieht, wie jemand dreinschlägt, man kann die Personen erkennen, man kann sie identifizieren. Das, meine ich, muss für diese noch nicht allzu strenge Massnahme genügen. Es braucht nicht ein langes Rechtsverfahren und eine rechtskräftige Verurteilung.

Es kommt dazu: Wenn wir rechtskräftige Verurteilungen abwarten wollten, dann könnte es unter Umständen Monate, ja sogar Jahre dauern, bis ein Gewalttäter rechtskräftig verurteilt wäre, wenn er alle Instanzenzüge ausschöpft. Es ist etwa gar nicht damit getan, dass solche Leute rasch bei irgendeinem Strafrichter mit einem Strafbefehl abgeurteilt werden. Bei schwereren Ausschreitungen - es geht ja vor allem um diese Gewalttäter - wird es nicht ohne ein eigentliches Gerichtsverfahren, wird es nicht ohne die entsprechenden Abläufe gehen. Vermutlich werden solche Leute dann auch noch mit einer Appellation versuchen, sich in eine höhere Instanz oder gar in die Verjährung zu retten. Auch da, glaube ich, ist die vorgeschlagene Formulierung sehr vernünftig.

Ich stelle abschliessend fest, dass vor allem für diejenigen, die in diese Situation kommen könnten, das bescheidene Rayonverbot für eine kurze Zeit eine sehr wenig einschneidende Massnahme darstellt, die sie aber unter Umständen vor eigentlichen Straftaten schützen könnte. Insofern hat sie auch noch eine präventive Wirkung.

Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.