Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-09-19
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-09-19
Wortprotokoll
Es handelt sich bei diesen Tempobeschränkungen von 100 bzw. 80 Stundenkilometern um Beschränkungen, die wegen enger Kurvenradien, wegen ungenügender Sichtweiten und wegen fehlender Pannenstreifen nötig und daher auch zweckmässig sind.
Das Ziel, welches das Postulat anvisiert, nämlich den Zufluss zum Gotthardtunnel auf einem konstanten Niveau zu halten, hätte dann zur Folge, dass auf der gesamten, etwa 70 Kilometer langen Strecke die Höchstgeschwindigkeit in Anpassung an die bestehenden Tempomassnahmen durchgehend auf 80 Stundenkilometer zu beschränken wäre. Es liefe dann darauf hinaus, dass die tiefste der Geschwindigkeiten, nämlich 80 Stundenkilometer, durchgehend eingehalten werden müsste.
Der Aufwand für das Aufstellen und den Betrieb einer Verkehrssteuerungsanlage wäre auch recht gross. Es könnte das erhoffte konstante Geschwindigkeitsniveau zwischen Personenwagen, Lastwagen sowie leichten und schweren Anhängerzügen wegen der verschiedenen Steigungen kaum erreicht werden.
Wir sind zurzeit daran - gestützt auf die Aufträge in der Botschaft zum bilateralen Landverkehrsabkommen bzw. die im Verkehrsverlagerungsgesetz vorgesehenen Regelungen betreffend Mindestgeschwindigkeit und Verkehrslenkung -, das auf Verordnungsstufe zu erarbeiten.
Wir ersuchen Sie, das Postulat nicht zu überweisen.