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Fluri Kurt · Nationalrat · 2005-12-15

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-15

Wortprotokoll

Namens der FDP-Fraktion bitte ich Sie, den beiden Minderheitsanträgen zu folgen und anschliessend den Einzelantrag Huguenin abzulehnen.

Die Verlängerung der möglichen Gewahrsamsdauer ergibt sich, wie es Herr Kollege Aeschbacher ausgeführt hat, aus der möglichen Dauer entsprechender Veranstaltungen. Hier haben wir nun, im Gegensatz zu den bisher behandelten Kaskadenteilen, einen berechtigten Fall, wo ein Richter eine Überprüfung vornehmen muss. Ein Polizeigewahrsam von 48 Stunden ist im Übrigen EMRK-konform, auch wenn die EMRK natürlich nur ein Minimum an Anforderungen stellt. Aber immerhin, es geht hier nicht darum, dieses Minimum zu unterschreiten, sondern wir halten uns an diese Bestimmung. Deswegen ist auch die Behauptung meiner Vorrednerin völlig unbelegt, es gehe hier um eine völkerrechtswidrige Massnahme. [PAGE 1951]

Der Vergleich mit einem Strafverfahren ist hier schief. Dort folgt ja im Falle eines Verbrechens nach einem Polizeigewahrsam in der Regel die Untersuchungshaft. Hier folgt nach dem Polizeigewahrsam die Freiheit; das ist ein wesentlicher Unterschied. Deswegen sind wir der Auffassung, dass diese 48 Stunden als Maximum, das ja nicht ausgeschöpft werden muss, angebracht sind.

Im Übrigen ist es klar, dass in einer entsprechenden Verfügung, die natürlich schriftlich abgefasst werden muss, unter der Rechtsmittelbelehrung der Hinweis auf die Möglichkeit der richterlichen Überprüfung erfolgt. Das ist für uns eine absolute Selbstverständlichkeit. Ohne diesen Hinweis wäre ja die Verfügung höchstwahrscheinlich nicht rechtmässig ergangen.

Deswegen erachten wir auch den Antrag Huguenin als nicht notwendig. Es ist nicht notwendig, in jedem Fall eine richterliche Überprüfung von Amtes wegen durchzuführen, sondern es genügt eben der entsprechende Hinweis in der Verfügung.

Mit dieser Begründung bitten wir Sie, den beiden Anträgen der Minderheit Aeschbacher zu folgen und im Gegensatz dazu den Antrag Huguenin abzulehnen.