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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-12-15

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-12-15

Wortprotokoll

Die vorgeschlagenen Alterslimiten sind vertretbar. Beim Rayonverbot oder beim Ausreiseverbot kann man doch nicht sagen, es sei nicht in Ordnung, dass das bereits für Jugendliche ab 12 Jahren gilt. Wenn ein 13-Jähriger so gewalttätig gewesen ist, dass er auf diese Liste gekommen ist, ist es auch richtig, wenn man sagt: Du gehst jetzt nicht ins Ausland an dieses Fussballspiel! Ich meine, das ist doch eigentlich eine Massnahme, die doch auch für 13-, 14-, 15-Jährige vertretbar ist. Das Gleiche gilt beim Rayonverbot. Es geht ja nur um solche Jugendliche, bei denen man eben Gewalttätigkeit nachgewiesen hat.

Nun, wir haben für den Polizeigewahrsam eine höhere Altersgrenze vorgesehen. Da handelt es sich um den schwersten Eingriff von all diesen Massnahmen, das geben wir zu. Der Polizeigewahrsam kommt ja nur zum Tragen, wenn alle anderen Massnahmen nicht mehr greifen. Aber da möchte ich Sie dann doch bitten, sich die Praxis anzuschauen. Was tun Sie mit 15-, 16-Jährigen, welche so gewalttätig geworden sind, dass man sie während des Fussballspieles oder während Stunden - bis maximal einen Tag - in Polizeigewahrsam nehmen soll und nehmen kann? Das wird der psychischen Beschaffenheit eines solchen Jugendlichen nicht abträglich sein. Er wird nicht bestraft, er kommt nicht in ein spezielles Register, sondern man nimmt ihn für die Zeit, während der er eben sonst gewalttätig werden könnte, und zwar schwer gewalttätig werden könnte, sodass er nachher auch richterlich verurteilt werden müsste, aus dem Verkehr.

Die Grenze von 15 bzw. 12 Jahren ist vertretbar. Wir bitten Sie, den Antrag Huguenin, welcher auf 16 bzw. 18 Jahre geht - das ist dann also schon sehr hoch, nicht wahr? 17-Jährige würden ja auch nicht mehr in Polizeigewahrsam genommen werden können -, abzulehnen.